Flächendeckende Versorgung in Bayern

5.000 Euro Niederlassungsprämie für Hebammen

Hebammen in Bayern können ab dem 1. September eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen zu gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern zu gewährleisten. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen. Aus diesem Grund haben wir auch das Gründerpaket für Hebammen auf den Weg gebracht.“

Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. „Das Verfahren ist möglichst unbürokratisch ausgestaltet“, erklärte Huml. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann ab dem 1. September 2019 unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden.