Ausweitung des Bayerischen Hebammenbonus

Geburtshilfe in Bayern stärken

Starke Unterstützung für Hebammen, um die flächendeckende Geburtshilfe in Bayern zu fördern: Der Bayerische Hebammenbonus wird ausgeweitet. 

Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Ab dem 1. Januar 2020 können auch Hebammen den Bonus beantragen, die in Bayern arbeiten, aber nicht in Bayern wohnen. Das gilt auch rückwirkend für die im Jahr 2019 betreuten Geburten.“

Damit will die Bayerische Staatsregierung mehr freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe im Freistaat gewinnen. „Mit dem Bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro jährlich möchten wir deshalb künftig auch diejenigen Hebammen und Entbindungspfleger unterstützen, die zwar außerhalb des Freistaats wohnen, aber seit dem Jahr 2019 in Bayern in der Geburtshilfe gearbeitet und mindestens vier Geburten pro Jahr betreut haben. Diese Regelung ist zum Beispiel für Hebammen gedacht, die in Thüringen oder Sachsen wohnen und in Oberfranken tätig sind“, so Huml weiter.

Signal der Anerkennung

Bayerns Gesundheitsministerin bezeichnete die Unterstützung als „Signal der Anerkennung für die wichtige Arbeit der Hebammen und ihren Einsatz für Mutter und Kind“. Denn Hebammen leisteten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. „Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“

Flächendeckende Geburtshilfe stärken

„Zugleich schaffen wir mit dem Hebammenbonus einen Anreiz für einen Verbleib in der Geburtshilfe“, erklärte Huml. Damit erhalte die Bayerische Staatsregierung auch künftig das flächendeckende Angebot an geburtshilflichen Leistungen im gesamten Freistaat. „Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen.“