Neuregelungen zum Jahreswechsel

Was sich im Jahr 2020 ändert

Zum Jahreswechsel gibt es wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Wohngeld: Mehr Leistungen für mehr Haushalte

Wer Wohngeld bezieht, kann sich ab 1. Januar 2020 über höhere Leistungen freuen. Mit der Wohngeldreform 2020 haben mehr Menschen als bisher Anspruch darauf. Rund 180.000 Haushalte sind nun erstmals wohngeldberechtigt. Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden zudem insbesondere Menschen gezielt entlastet, die in Städten mit besonders hohen Mieten wohnen.

Mindestlohn: 9,35 Euro ab 2020 Pflicht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Bis auf wenige Sonderfälle gilt das Lohn-Minimum somit für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, also etwa auch für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter.

Arbeitslosenversicherung: Beitrag gesenkt

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2020 um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent sinken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Abgabe (jeweils 1,2 Prozent). Die Bundesregierung entlastet Arbeitgeber und Beschäftigte so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Denn einerseits sinken die Lohnkosten für die Unternehmen, andererseits bleibt Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto.

Soldaten: Künftig kostenlos Bahnfahren

Ab dem 1. Januar 2020 können Soldaten in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Dies gilt sowohl für den Regional- als auch für den Fernverkehr, jeweils in der zweiten Klasse. Wer in die 1. Klasse upgraden oder einen Sitzplatz reservieren will, muss dafür selbst zahlen.

Steuern: Grund- und Kinderfreibetrag erhöhen sich

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2020 für Ledige auf 9.408  Euro – das ist ein Plus von 240 Euro gegenüber 2019 (9.168 Euro). Verheirateten stehen 18.816 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt.

Angehoben wird außerdem der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Die Bundesregierung hat diesen für 2020 um 192 Euro auf 5.172 Euro (2019: 4.980 Euro) erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei.

Meisterpflicht: In zwölf Berufen Voraussetzung für Selbstständigkeit

Für zwölf bislang zulassungsfreie Handwerksberufe wird es ab 2020 wieder eine Meisterpflicht geben. Wer sich als Fliesenleger, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter oder Orgel- und Harmoniumbauer selbstständig machen will, muss erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterpflicht soll nur für neu gegründete Betriebe gelten ,bereits bestehende Betriebe erhalten Bestandsschutz.