Bericht aus der Kabinettssitzung

Bayern befreit Geimpfte nach Booster von 2G-plus-Testpflicht

In einer gemeinsamen virtuellen Kabinettssitzungen haben die Kabinette von Bayern und Sachsen über den Kampf gegen Corona, auch vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante, beraten. Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern künftig in weiten Bereichen von zusätzlichen Testpflichten befreit. In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten entfällt nach dem sogenannten Booster also der verpflichtende zusätzliche Test. Die Booster-Impfung ersetze den Test, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime - dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.

Zeitnahe Omikron-Konferenz von Bund und Ländern

Zum Kampf gegen die Corona-Variante Omikron fordert Söder eine weitere zeitnahe Konferenz von Bund und Ländern. „Wir brauchen für Omikron einheitliche nationale Regeln“, sagte der CSU-Chef.
Sofern keine Ministerpräsidentenkonferenz mehr vor Weihnachten möglich sei, halte er eine Terminansetzung „sehr früh im Januar“ für wichtig, betonte Söder. Omikron sei „auf jeden Fall ansteckender“ als die im Freistaat inzwischen abflachende Welle mit der Delta-Variante des Coronavirus. In Bayern gebe es derzeit 87 Verdachts- und 39 bestätigte Omikron-Fälle. Bund und Ländern dürften im Kampf gegen die Pandemie nicht mehr nur auf die Infektionswellen reagieren, sondern müssten auch gemeinsame Ideen entwickeln. Dazu gehöre etwa eine einheitliche Impfstrategie.

2G-Ausnahmen für Schüler werden verlängert

In Bayern bleibt es auch nach dem Jahreswechsel zunächst bei erleichterten Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Für 12- bis 17-Jährige gelten dann weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel - nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. Zunächst soll dies nun bis zum 12. Januar gelten. Ursprünglich war angekündigt gewesen, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.

Weitere Informationen zur Kabinettssitzung finden Sie hier.