Wegen Corona-Pandemie

Bayern lockert Steuerregeln für Unternehmenserben

Unternehmen, die in den ersten sieben Jahren nach einer Vererbung wegen der Corona-Krise Mitarbeiter entlassen mussten, verlieren künftig in Bayern nicht mehr automatisch ihre Steuerprivilegien. Bund und Länder einigten sich darauf, dass bei einem coronabedingten Unterschreiten der sogenannten Lohnsumme - etwa durch einen unausweichlichen Abbau von Arbeitsplätzen - auf die Nacherhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer verzichtet werden kann.

„Dank des unermüdlichen Einsatzes Bayerns seit Beginn der Pandemie beim Bund konnten wir diese wichtige Billigkeitslösung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmen durchsetzen“, sagte Finanzminister Albert Füracker. In der aktuellen Krise auf Nachversteuerungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beharren, könne ohnehin schon angeschlagene Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Füracker weiter: „Das wäre finanzpolitisch kurzsichtig und wirtschafts- und sozialpolitisch unklug.“ Gerade in der Pandemie müsse der Mittelstand als Rückgrat der bayerischen Wirtschaft bestmöglich geschützt und unterstützt werden: „Wir wollen Arbeitsplätze und Know-how im Freistaat halten“. Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin nach einer Erbschaft oder Schenkung bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, müsse der Staat dies fördern.

Um die Steuerfreiheit im Erbschaft- oder Schenkungsfall eines Unternehmens zu erhalten, muss das Unternehmen nach der bisherigen Gesetzeslage auch in der Folge dauerhaft fortgeführt werden. Es darf weder veräußert werden, noch darf die Lohnsumme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkleinert werden. Dies gilt für sieben Jahre. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen, also Löhne, Gehälter und andere Bezüge oder Vorteile, die an die Beschäftigten ausgezahlt werden.

Bayern erkenne die aktuelle Ausnahmesituation auch in anderen Bereichen des Steuerrechts an, sagte Füracker. So seien bisher mit Maßnahmen wie Steuerstundungen mehr als neun Milliarden Euro dringend benötigter Liquidität bei den betroffenen Unternehmen verblieben.

Mit Blick auf die nun gefundene Neuregelung wird sich Bayern weiter beim Bund dafür einsetzen, diese auf staatlicher Kulanz basierende Lösung gesetzlich zu regeln. So könne mehr Sicherheit für die Unternehmen und die Erben erreicht werden. Zudem fordert Bayern, dass auch andere coronabedingte Folgewirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, wie das Problem der Nachversteuerung bei coronabedingter Insolvenz, im Sinne der Unternehmen gelöst werden können. Aktuell müsste ein Unternehmenserbe im Fall einer Insolvenz innerhalb der 7-Jahre-Frist auch bei coronabedingter Insolvenz Erbschaftsteuer nachzahlen.