Bericht aus der Kabinettssitzung

Herrmann: Moderate Erhöhung bei Kunst, Kultur und Kino

Das Ende der Geisterspiele im Sport und doppelt so viele Zuschauer in Theatern und Kinos: Bayern lockert die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen, auch für überregionale.

In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern künftig wieder vor bis zu 10.000 Zuschauern gespielt werden. Neben dieser absoluten Obergrenze gilt für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern grundsätzlich: Es dürfen maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Die Fans müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen. Dazu gilt ein Alkoholverbot.

Zugleich wird - analog zum Sport - das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1.000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern.

Bei allen anderen Kultur- und Sportveranstaltungen sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen Kultur- und Sport-Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - bisher waren es 25 Prozent. Die bisher geltenden Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Zudem beschloss das Kabinett eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen. Auch diese erleichterten Zugangsregeln sollen von Donnerstag an gelten.

Die sogenannte Hotspot-Regelung, wonach in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1.000 eigentlich viele Bereiche geschlossen werden müssten, bleibt laut Kabinettsbeschluss weiter ausgesetzt. Die Staatsregierung hält derartige regionale Lockdowns für unnötig und unangemessen, weil die hohen Sieben-Tage-Inzidenzen anders als bei früheren Virus-Varianten bislang nicht mehr zu einer hohen Krankenhaus-Auslastung führen.