Bericht aus dem Kabinett

Bayern leitet Corona-Erleichterungen ein

Die dritte Welle der Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für erhebliche Infektionszahlen in Bayern und Deutschland. Die Intensivstationen sind immer noch hoch belastet. Gleichwohl sind erste Anzeichen der Besserung erkennbar: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist leicht rückläufig und die Zahl der Impfungen ist deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund gelten zwei Prinzipien. Erstens: Die Infektionszahlen müssen weiter gesenkt werden. Die Regelungen der Notbremse bleiben deswegen in Kraft. Nur so können die Intensivstationen entlastet werden. Zweitens: Geimpfte und Genesene müssen ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, denn von ihnen gehen weniger Ansteckungsrisiken aus. Erleichterungen für Geimpfte und Genesen erfolgen entlang des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht. Nach denselben Grundsätzen können das Vorgehen in der Pandemie weiterentwickelt und Lockerungen vorbereitet werden. Ministerpräsident Markus Söder: „Erleichterungen mit gutem Gewissen: Safety First bleibt unsere Linie. Corona ist nicht vorbei, aber es gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus ohne Übermut. Wir machen erste Öffnungsschritte immer mit Bedacht. Die Notbremse bleibt die Grundlage.“
 
Eine Übersicht über die neuen Regelungen:
·         Geimpfte und Genesene: Ab 6. Mai keine Ausgangsbeschränkungen, keine Quarantänepflicht, keine Kontaktbeschränkungen und keine Testpflicht.
·         Grundschulen und 5./6. Klassen an Förderschulen: Ab 10. Mai Wechselunterricht bis zu einem Inzidenzwert von 165.
·         Außengastronomie (bis 22 Uhr), Theater und Kinos: Ab 10. Mai Öffnung in Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100 möglich (mit Test und Termin).
·         Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze: Ab 21. Mai Öffnung in Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100 (mit Test- und Hygienekonzept).
 
Weitere Informationen finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung: [https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-04-05-2021/]