Bericht aus der Kabinettssitzung

Schnelle Hilfe für geschlossene Betriebe

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht: Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert. Das klare Signal ist: Bayern steht in der schwierigen Zeit zu seinen Unternehmen und Selbstständigen.

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