Milliardenschäden durch Hacker-Angriffe

Bayern fordert härtere Strafen bei Cybercrime

Immer mehr Cyberkriminelle bedrohen Menschen und Unternehmen weltweit: durch Spionage, durch Datendiebstahl, durch Hacken von Firmennetzwerke oder durch das Lahmlegen von Pipelines, Krankenhäusern und Verwaltungen. Allein die deutsche Wirtschaft erlitt hierdurch im Jahr 2020 einen Schaden von mehr als 220 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Cyber-Angriffe können auch zu Versorgungsengpässen oder zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten in Kliniken – können sie sogar Menschenleben fordern. Es ist Aufgabe des Staates, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in einer digitalen Welt bestmöglich zu schützen.” Deshalb bringt Bayern bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin einen Antrag ein, um das Strafrecht an diese Herausforderungen anzupassen.

Der Freistaat fordert mit Nachdruck härtere Strafen, die den besonderen Unrechtsgehalt der Cyberstraftaten widerspiegeln. Eisenreich: „Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson ausspäht oder Krankenhäuser und Kraftwerke angreift.” Viele Tatbestände stammen aus den 1980iger Jahren und liegen mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren im Bagatellbereich. Bayern fordert zum einen, die Strafrahmen der Grundtatbestände der Datendelikte (§§ 202a bis 202d, 303a, 303b StGB) anzuheben und an die Straftatbestände in der analogen Welt anzupassen. Beim Ausspähen von Daten oder Datenhehlerei soll bereits der Versuch unter Strafe gestellt werden. Zum anderen muss das besondere Unrecht bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen besonders geahndet werden.

Zudem will Bayern u. a. bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen die Ermittlungsmöglichkeiten verbessern – dies gilt für die Bereiche Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung. Eisenreich: „Potenzielle Täter müssen abgeschreckt werden und eine adäquate Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dafür brauchen unsere Gerichte und Staatsanwälte moderne Gesetze, die in Berlin gemacht werden müssen.”