Nach Tarifeinigung für Länderbeschäftigte

Füracker: Mehr Geld auch für Bayerns Beamte

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker begrüßt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: „Unsere Beschäftigten in Bayern leisten jeden Tag herausragende Arbeit. Gerade bei großen Herausforderungen, wie aktuell der Bewältigung der Pandemie, kann man sich stets auf die Beschäftigten des Freistaats verlassen. Diese Arbeit muss auch angemessen bezahlt werden. Wir haben ein faires Ergebnis erzielt – dies gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Rechtssicherheit.“ Zuvor hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf verständigt, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ab Dezember nächsten Jahres 2,8 Prozent mehr Geld und eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro erhalten.

„Die Bayerische Staatsregierung hält auch diesmal Wort: Wir werden das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen“, kündigte Finanzminister Füracker weiter an. „Die Tarifübertragung ist ein deutliches Signal an alle Beamtinnen und Beamten in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung schätzt ihre wertvolle Leistung und entlohnt sie angemessen!“, bekräftigte der Finanzminister. Im Ergebnis liegt der Verdienst der bayerischen Beamtinnen und Beamten damit im Bundesvergleich auch zukünftig mit an der Spitze.

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht. Schnellstmöglich wird das Finanzministerium der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorlegen.

Der Tarifabschluss sieht im Wesentlichen vor:

  • Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro.
  • Anpassung der Tabellenentgelte ab 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.
  • Erhöhung verschiedener Zulagen (wie Infektions-, Intensiv-, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Pflegezulage) für die Beschäftigten an den Universitätskliniken und am Deutschen Herzzentrum.
  • Einführung einer Zulage für Beschäftigte im Gesundheitswesen an den Universitätsklinika.