Bericht aus der Kabinettssitzung

Herrmann: Weitere Erleichterungen mit 3G plus

Der Ministerrat hat nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann weitere erheblich Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen: Bayern lockert massiv die Corona-Beschränkungen für all jene Veranstaltungen, zu denen freiwillig nur Geimpfte und von Corona Genesene Zutritt haben (2G-Regel). Alternativ können auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen (3G plus). Dafür entfallen dann Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot.

Die Regelungen gelten ab 6. Oktober 2021 und können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden. Sie seien rein freiwillig für die Veranstalter. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, habe grundsätzlich auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G plus Regel gilt.

Bereits am vergangenen Wochenende hatten in Bayern Clubs und Diskotheken nach der 3G-plus-Regel geöffnet. Nun dürfen unter denselben Vorgaben auch Gaststätten Tanzveranstaltungen anbieten. In Schankwirtschaften darf wieder am Tresen gegessen und getrunken werden, nicht mehr nur am Tisch.

Die Beschlüsse des Kabinetts finden Sie hier.