Bericht aus der Kabinettssitzung

Weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen

In Bayern entfällt ab 15. Oktober 2021 auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher also dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben. Das hat das Bayerische Kabinett in München beschlossen. Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen „mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)“ erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften, etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten, müssen Kontakte noch erfasst werden.

3G künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

In sämtlichen Bereichen in Bayern, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich ab 19. Oktober 2021 neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt an die Regel halten. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.