Ortsverband Eichenau

Aus dem Gemeinderat

Antrag auf Änderung der Plakatierungsverordnung

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 20. November 2017 folgenden Antrag:

Antrag auf Änderung der Plakatierungsverordnung

Die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag: Die Gemeinde Eichenau stellt künftig zu Wahlkampfzeiten, an bis zu zehn geeigneten Standorten, Plakatierungstafeln zur Verfügung. Den politischen Parteien und Wählergruppen soll zusätzlich gestattet werden sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen höchstens 20 weitere Plakate, in der maximalen Größe DIN A 1, aufzustellen.

Begründung des Antrages:

Nach § 3 der Eichenauer Plakatierungsverordnung (PVO) sind öffentliche Anschläge politischer Parteien und Wählergruppen bei Wahlen bzw. der Antragsteller bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheiden von § 2 PVO ausgenommen. Die Anzahl der zulässigen Plakate ist demnach nicht eingeschränkt.

Anlässlich der Wahlen in den vergangenen Jahren musste leider festgestellt werden, dass es zunehmend zu einer „Überplakatierung“ im Gemeindegebiet kommt. Schätzungsweise 400 Plakate werden im Schnitt zu Wahlkampfzeiten in Summe von allen ortsansässigen Parteien in verschiedenen Formaten aufgehängt. Durch die Menge an Plakaten zeigen sich regelmäßig Bürgerinnen und Bürger genervt.

Die Plakatierung soll deshalb künftig bürgerfreundlich reduziert und vereinheitlicht werden. Die Plakatierungstafeln sollen multifunktional auch für gemeindliche Veranstaltungen genutzt werden können. Entsprechend diesen Vorgaben soll die Plakatierungsverordnung der Gemeinde geändert werden.

Da der CSU-Fraktion von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern die Bitte um Reduzierung der Anzahl der Plakate aller Parteien im Wahlkampf herangetragen wurde, bitten wir um Unterstützung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Céline Lauer für die CSU-Fraktion

 

Votum des Gemeinderates: Abgelehnt.