Artikel vom 13.06.2025
Kommentar von GR Peter Zeiler
Endlich ein JA zur Prüfung einer weiteren Einzelhandelsfläche

Kommentar von CSU-Gemeinderat Peter Zeiler zum JA zur Prüfung einer weiteren Einzelhandelsfläche an der Hauptstraße:
"Die Entscheidung, in der Eichenauer Ortsmitte einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, war ein wichtiger Schritt – nicht nur in städtebaulicher Hinsicht, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde. Ich habe dieser Aufstellung mit voller Überzeugung zugestimmt, weil sie auf ein Ziel einzahlt, das wir als CSU seit Langem verfolgen: die Stärkung unserer Ortsmitte als lebendigen Mittelpunkt für Handel, Begegnung und Versorgung.
Bereits im Oktober 2020 hat der Gemeinderat einstimmig das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, dieses Konzept aktiv in der Bauleitplanung umzusetzen. Grundlage dafür war der Bebauungsplan B 53 für die Grundstücke zwischen Wiesenstraße und Niblerstraße. Ziel war es, einen sogenannten Frequenzbringer – sprich: eine größere Einzelhandelsfläche – in der Ortsmitte zu etablieren. Ein entsprechendes Einzelhandelsgutachten hat bestätigt, dass davon auch die bestehenden Fachgeschäfte profitieren würden.
Nach intensiven Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und einem interessierten Investor stellte sich jedoch heraus, dass einige Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan notwendig sind – insbesondere hinsichtlich der Bebauungsdichte. Daher war ein erneuter Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich.
Es ist wichtig zu betonen: In der Sitzung ging es nicht darum, über das endgültige Vorhaben abzustimmen, sondern lediglich darum, ein strukturiertes Verfahren zu starten. Dieses hätte alle erforderlichen Prüfungen umfasst – von Verkehrsfragen bis hin zu möglichen Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel. Ein solcher Aufstellungsbeschluss ist kein Blankoscheck, sondern der Startpunkt eines transparenten und rechtsstaatlichen Planungsprozesses.
Trotzdem gab es erhebliche Widerstände von Seiten der Grünen, der SPD, der Eichenauer Bürgervereinigung und Teilen der FDP. Diese Fraktionen brachten unter anderem vor, dass die Daten des Gutachtens fehlerhaft seien und ein neuer Supermarkt den bestehenden Fachhandel gefährden könne. Auch die Aufenthaltsqualität in den Abendstunden wurde thematisiert. Diese Bedenken sind grundsätzlich nachvollziehbar – sie hätten jedoch im Verfahren selbst geklärt werden können und sollen, nicht durch dessen grundsätzliche Blockade.
Nach einer ersten Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses führte der Investor konstruktive Gespräche mit den ablehnenden Fraktionen und ging auf viele Anliegen ein. So wurde u. a. ein eigenständiger Gastronomiebetrieb mit Außenbewirtschaftung in die Planung aufgenommen, ein Belegungsrecht für die Gemeinde bei den seniorengerechten Wohnungen im Obergeschoss vereinbart sowie die Ansiedlung von Arztpraxen im 1. OG angestrebt. Damit wurde deutlich, dass das Projekt nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und medizinisch einen echten Mehrwert für Eichenau schaffen kann.
Trotz dieser Zugeständnisse hielten die genannten Fraktionen an ihrer Ablehnung fest. Umso erfreulicher ist es, dass die Aufstellung des Bebauungsplans am Ende – mit der Zustimmung der CSU und der Freien Wähler – mit einer Stimme Mehrheit am 3. Juni 2025 nun doch beschlossen werden konnte.
Ich bin überzeugt: Wer die Zukunft Eichenaus gestalten will, braucht den Mut, gute Ideen auch mit der nötigen Flexibilität und Weitsicht zu prüfen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan eröffnet diese Möglichkeit. Und genau deshalb war unsere Zustimmung nicht nur richtig, sondern notwendig – im Sinne einer starken Ortsmitte, eines vielfältigen Angebots und eines lebendigen Eichenau."