Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 11.12.2023

Themen u.a. Generalsanierung Hauptstraße, Widmung Stichstraße etc.

• Generalsanierung der Hauptstraße, der Nebengasse und der Rathausstraße:
In einem Bürgerworkshop und im Bauausschuss wurden im Vorfeld mehrere Varianten zum Ausbau diskutiert. Die meisten Vorteile bietet der Ausbau einer verkehrsberuhigten Variante. Weiterhin wurde durch ein Fachbüro geprüft, ob ein Nahwärmenetz in der Hauptstraße möglich wäre. Der Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses sieht kein Nahwärmenetz vor. Dieser wurde deshalb sehr deutlich ausgesprochen, da die Untersuchung der Thematik durch das Büro „bft“ gezeigt hat, dass sich alle Aussagen nur auf Annahmen stützen (Anzahl der potentiellen Nahwärmeabnehmer bei fehlendem Anschluss- und Benutzungszwang, Temperatur des Heizmediums, Heizquelle, Sicherstellung der Versorgung usw.) und die grob geschätzten Kosten für ein Nahwärmenetz in der Hauptstraße und der Rathausstraße bei über 700.000 € liegen würden.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, den beiden Empfehlungsbeschlüssen des Bauausschusses zu folgen und die Hauptstraße und die Rathausstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich im Zuge der Generalsanierung umzugestalten sowie auf die vorsorgliche Verlegung eines Nahwärmenetzes im Zuge dieser Generalsanierung zu verzichten.
-) Beschlussfassung zum Stellen eines Zuwendungsantrags an die Regierung von Unterfranken: Der Zuwendungsantrag wird durch die Marktverwaltung erstellt. Der nächste Schritt ist die Erstellung der Entwurfsplanung.

• 1. Änderung des Bebauungsplans „Östlich des Kindergartens Abenteuerland“:
Die Stichstraße wurde hergestellt und der gesamte Bereich neu eingemessen. Im Zuge der Interessenabfrage und der Messergebnisse hat der aktuelle B-Plan einige Nachteile. So wurden kleinere Änderungen vorgenommen.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die entsprechende 1. Änderung des Bebauungsplans „Östlich des Kindergartens Abenteuerland“ vorzunehmen und den Planentwurf zu billigen.

• Widmung der Stichstraße östlich des Kindergartens Abenteuerland:
Im Zuge der Erschließung des kleinen Baugebiets östlich des Kindergartens Abenteuerland wurde eine Stichstraße als Teilstück der Friedhofstraße errichtet. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Elsenfeld. Die Widmung ist bekannt zu machen und in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Stichstraße Flurnr. 19, Gemarkung Elsenfeld als öffentliche Verkehrsfläche und Teilstück der Friedhofstraße zu widmen.

• Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2021:
Die beschlussmäßige Feststellung der Jahresrechnung 2021 erfolgte im vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Durch den Entlastungsbeschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Jahres 2021 einverstanden ist, das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
-) Der Marktgemeinderat erteilt einstimmig die Entlastung zur Jahresrechnung 2021.
Download für Feststellung der Jahresrechnung 2021 + Rechnungsprüfungsbericht 2021

• Vorlage der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO:
Die Jahresrechnung schließt mit einem Überschuss von 826.674,17 € ab. Dieser Überschuss wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die vorhandene Rücklage erhöht sich am Ende des Haushaltsjahres 2022 folglich auf 10.369.026,11 €. Das oberste Rechnungsziel „Aufgabenerfüllung unter Wahrung des Haushaltsausgleichs“ wurde erreicht.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben endgültig mit 23.059.994,57 € und damit rd. 953.755 Euro über dem Haushaltsplanansatz von 22.106.239 €. In den Ausgaben ist hierbei schon die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt enthalten.
Der Vermögenshaushalt weist in den Einnahmen und Ausgaben 4.826.176,94 € gegenüber dem Haushaltsansatz 11.903.500 € aus. Sichtbar wird hier auch der Investitionsstau. Nicht alle geplanten Investitionen des Vermögenshaushalts konnten durchgeführt werden.
-) Der Marktgemeinderat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis.

• Beschlussfassung über die Kreditaufnahmen 2023:

Aufgrund der aktuell hohen Rücklage und der hohen Zinsen schlägt die Verwaltung vor, auf die im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 2.575.000€ zu verzichten. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Rücklagen.
-Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verzicht zu.

• Beschlussfassung über die Hebesätze für 2024:

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Markt Elsenfeld liegen schon seit einigen Jahren unverändert bei jeweils 320 v. Hundert. Mit Blick auf die künftigen Haushaltsjahre sollten die aktuellen Hebesätze aktualisiert werden, um die finanzielle Basis des Marktes Elsenfeld substanziell zu stärken. Die beschlossenen Bauvorhaben im Rahmen der Pflichtaufgaben, die zu erwartenden steigenden Kosten, insbesondere die zu erwartende steigende Kreisumlage in den nächsten Jahren machen eine Stärkung der finanziellen Basis notwendig.
Die Verwaltung schlug eine Erhöhung auf 420 v Hundert vor. Bürgermeister Kai Hohmann schlug dem MGR eine Erhöhung auf 370 v. Hundert vor. Er hielt eine Erhöhung aufgrund der aktuellen hohen Belastung der Bürger (Strom, Steuern, Unterhaltskosten etc.) für unangemessen. Hinzu kommt ggf. die Grundsteuerreform, die ebenfalls eine Erhöhung für einige Bürger zur Folge hat. Jetzt diesen Schritt zu gehen wäre eine Mehrbelastung die aktuell nicht notwendig wäre. Auch in der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Tatsache, dass der Hebesatz erst vor zwei Jahren angepasst wurde, empfiehlt er die Gewerbesteuer bei 360 v Hundert zu belassen.
Je nachdem, wie sich die finanzielle Situation in den kommenden Jahren entwickelt, ist eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer nicht gänzlich auszuschließen.
-) Der Marktgemeinderat folgte der Empfehlung des Bürgermeisters und hob die Grundsteuer A und B auf 370 v Hundert an und verzichtet auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer.

• Antrag der UBV-Fraktion über einen alternativen Ort für Trauungen:

In der Marktgemeinderatssitzung vom 16.10.2023 stellte die UBV-Fraktion den Antrag, dass die Verwaltung prüfen möge, ob es möglich sei, an der „Kapelle“ im Rücker Weinberg Trauungen abzuhalten.Die Verwaltung stellte hierzu folgendes fest:
Das Kapellchen befindet sich im Weinberg. Ein befestigter Weg (Sackgasse), der für den Forst- und Landwirtschaftsbetrieb freigegeben ist, führt zur Kapelle. An der Kapelle selbst befinden sich keine Parkplätze. Das Gelände vor und um die Kapelle ist unbefestigt (Wiese) und aufgrund der Hanglage abschüssig und steil, was eine sichere Nutzung und Bestuhlung unmöglich macht. Hier besteht eine gewisse (Ab-) sturzgefahr der teilnehmenden Personen, die Bedenken in Sachen Haftung aufwirft. Die Gemeinde muss auch bei Eheschließungsorten einer gewissen Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Bei dem in Bürgerkreisen sogenannten „Kapellchen“ handelt es sich um eine Kriegergedächtnisstätte, die 1931 vom Krieger- und Militärverein, welcher 1912 in Rück gegründet wurde, in Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet wurde und bis heute zum Gedenken an die Gefallenen beider Weltkriege dient. Ein Eheschließungsort muss auch den Charakter der Vornahme einer Eheschließung als staatlicher Rechtsakt (Amtshandlung) wahren. Dies schließt z.B. eine standesamtliche Eheschließung in Kirchen, Kapellen, Gebetshäuser oder sonstigen zu kirchlichen bzw. religiösen Zwecken bestimmten bzw. genutzten oder damit in Zusammenhang stehenden Räumen aus.
Die Standesamtsaufsicht in Miltenberg äußerte ebenfalls Bedenken und hält diesen Ort für nicht geeignet.
-) Die Verwaltung wurde mit der Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit im Gemeindegebiet beauftragt.