Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 30.05.2022

Themen u.a. zu den Erdbeeräckern, Klimaschutz, Stellplatzsatzung, etc.

Bekanntgaben:

Schriftliche Information an alle Eigentümer des Bauerwartungslands "Erdbeeräcker":
Nachdem der Gemeinderat in vergangenen Sitzungen die Vorgehensweise und Kriterien zur Erschließung der „Erdbeeräcker“ in ein Neubaugebiet festgelegt hat, werden nun im weiteren Schritt die Eigentümer über die Rahmenbedingungen informiert. Der Markt Elsenfeld kann dieses Gebiet nur entwickeln, wenn alle Grundstücke in Gemeindehand sind. Wir hoffen, dass möglichst alle Eigentümer einer positiven Entwicklung dieses Gebietes nicht im Wege stehen.
 

Tagesordnungspunkte:

• Integrative Krippe Kindergarten "Wunderland" - Beendigung der Kooperation mit der Lebenshilfe:
Seit dem Jahr 2012 besteht mit der Lebenshilfe Miltenberg e.V. ein Kooperationsvertrag in Bezug auf die integrative Krippengruppe „Spatzennest“. Seit dieser Zeit werden zwei Mitarbeiter der Lebenshilfe in der integrativen Krippengruppe eingesetzt und unterstützen die Mitarbeiter in der Gruppe durch ihr Wissen im Bereich der Heilerziehungspflege. Die Krippe „Spatzennest“ besuchen kontinuierlich drei Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf.
Seit 2010 haben sich die Einsatzmöglichkeiten von Heilerziehungspflegern im Kitabereich verändert und eine direkte Einstellung beim Kitaträger ist problemlos möglich.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand durch die Kooperation bei Veränderungen und die Absprachen bezüglich Fördergeldabrechnungen hoch sind und die Kooperation keinen Vorteil für den Markt Elsenfeld in dieser Hinsicht darstellen.
Im letzten Jahr haben vermehrt Gespräche mit der Lebenshilfe stattgefunden und die Sinnhaftigkeit der weiteren Kooperation wurde beleuchtet.
-) Im gegenseitigen Einvernehmen wird der Markt Elsenfeld den Kooperationsvertrag mit der Lebenshilfe zum 31.08.2022 beenden. Unabhängig des Kooperationsvertrages wird es dennoch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe geben. Das benötigte Personal wird dann direkt beim Markt Elsenfeld eingestellt werden.


• Beratung und Beschluss zum Klimaschutzziel und zur Errichtung einer Stelle für eine Klimaschutz-Managerin bzw. Klimaschutz-Manager:
Im Januar 2020 beantragte der Naturschutzverein Elsenfeld, dass der Gemeinderat den Klimanotstand ausruft. Dies wurde im Agendabeirat vorberaten. Am 22.06.20 fasste der Gemeinderat einen Beschluss über diesen Antrag. Bürgermeister Hohmann, sowie die CSU-Fraktion vertraten die Ansicht, dass das symbolische Ausrufen eines Klimanotstandes nichts an der Situation ändere. Man bräuchte klare und konkrete Maßnahmen, die zielführend sind.
Als Ergebnis dieser Sitzung wurde der Klima AK (Arbeitskreis) gegründet. In diesem sind Mitglieder des Naturschutzvereins, des Gemeinderats, die Umweltbeauftragten und auch private Personen. Diese erarbeiteten Klimaziele und Maßnahmen, die in der Sitzung vom 30.05. vorgestellt und beschlossen werden sollten.
Folgende Ziele wurden vorgeschlagen: Der Markt Elsenfeld entwickelt einen langfristigen Plan, um bis 2045 oder früher klimaneutral zu werden.
Die Gemeindeverwaltung geht mit Vorbild voran und verfolgt das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden. Um die vom AK Klima bereits angedachten Maßnahmen umzusetzen und die Klimaziele zu erreichen, soll nun ein(e) Klimaschutzmanager(in) eingestellt werden. Dieser erarbeitet das Klimakonzept, prüft staatl. Fördermöglichkeiten und soll auch die Beschlüsse des MGR auf Klimaneutralität prüfen.
Das Erreichen der Klimaschutzziele ist neben den aktuellen Baumaßnahmen sicherlich eine bzw. die größte Herausforderung, die der Markt Elsenfeld zu stemmen hat. Wenn man die Ziele annähernd erreichen möchte, müssen schnell konkrete Maßnahmen erstellt, geprüft und vor allem finanziert werden. Dies kann eine Kommune nicht alleine stemmen und so ist die Hoffnung, dass der Bund und der Freistaat diese Vorhaben letztendlich unterstützt.
-) Der Beschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig gefasst.


• Bebauungsplan "verlängerte Barbarastraße" und 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren:
1. Bekanntgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden und der Bürger mit Abwägung und Beschlussfassung:
Der Marktgemeinderat hat in seinen Sitzungen vom 19.07.2021 bzw. 04.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 im Parallelverfahren beschlossen. Gegenstand der Bauleitplanung ist die Schaffung von sechs privaten Bauplätzen für Einfamilienhäuser. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden, sowie der Bürger, wurde im Zeitraum vom 19.04. bis 20.05.2022 durchgeführt. Von 13 beteiligten Trägern öffentlicher Belange und Fachbehörden haben bei der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sechs ihre Bedenken und Anregungen vorgebracht. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans waren es acht. Von Bürgerseite wurden keine Bedenken und Anregungen genannt. Das Ingenieurbüro Johann und Eck hat dazu, zusammen mit der Marktverwaltung, Abwägungsvorschläge erarbeitet.
-) Der Marktgemeinderat fasste den Beschluss, den Abwägungsvorschlägen des Ingenieurbüros Johann und Eck und der Marktverwaltung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“ zu folgen.

2. Beschluss der öffentlichen Auslegung:
Nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe die Auslegung der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. BauGB vorzunehmen. Der Marktgemeinderat beschloss, die öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“ mit Begründung und umweltrelevanten Informationen zum nächstmöglichen Zeitraum nach Eingang des Bodengutachtens vorzunehmen (angestrebt ist der Zeitraum vom 13.06. bis 14.07.2022).


• Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Elsenfeld:
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26.04.2022 auf Antrag der CSU-Fraktion für den Neuerlass der Stellplatzsatzung des Marktes Elsenfeld ausgesprochen. Hauptgründe hierfür waren eine Erhöhung der Ablösegebühr, die Festsetzung von Mindestmaßen für Stellplätze, die Berücksichtigung von Fahrradabstellplätzen und die ökologisch optimierte Anlegung der Stellplätze. Die Verwaltung hat den Entwurf der Stellplatzsatzung dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt und die Marktverwaltung hat den Satzungsentwurf in diesem Sinne überarbeitet.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dem Satzungsentwurf zur Neufassung der Stellplatzsatzung zuzustimmen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Rechtsetzungsverfahrens beauftragt.


• Anfragen der Marktgemeinderäte/innen und der Bürger - Antragsstellung Verzicht Vollausbau Hoffeldstraße:
Marktgemeinderat Rudolf Thorwart (UBV) stellte den Antrag, aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen und der angespannten Situation des Haushaltes, auf einen Vollausbau der Hoffeldstraße zu verzichten und den bestehenden Beschluss des Gemeinderats vom 07.03.2022 zu revidieren. Die Entscheidung hierüber wird in einer kommenden Sitzung des Gemeinderats erfolgen.