Ortsverband Emmering

Friedhofsgebühren

CSU verhindert drastische Erhöhung der Gebühren im Gemeindefriedhof

Patt im Gemeinderat sorgt für skurrile Situation

Drastische Gebührenerhöhungen für den gemeindlichen Friedhof am Bachwörth hätte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung und von Bürgermeister Dr. Schanderl in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschließen sollen. Doch dazu kam es nicht, weil auf Initiative der CSU-Fraktion der nur von den Freien Wählern unterstützte Beschlussvorschlag abgelehnt wurde. Allerdings scheiterte auch ein Antrag der CSU, die seit 2007 unveränderten Gebühren moderat anzuheben, mit 10:10 Stimmen. Somit bleibt zumindest vorerst Alles beim Alten. Dies wiederum bringt die Verwaltung in die Bredouille, weil eine Anpassung der Gebühren aus kommunalrechtlicher Sicht schon längst überfällig ist (siehe Bericht unten).

Über zehneinhalb Jahre lang waren die Gebühren für Gräber, Urnennischen und Benutzung von Leichenhaus bzw. Aussegnungshalle am Emmeringer Gemeindefriedhof nicht mehr erhöht worden. Eine Erhöhung hatte der Kommunale Prüfungsverband schon seit Jahren angemahnt und nicht nur das: Zugleich wurde auch eine kostendeckende Anhebung der Gebühren empfohlen, was einer Soll-Bestimmung des Kommunalabgabengesetzes entspricht. Auf der Basis der Berechnungen einer externen Beraterfirma hatte die Verwaltung deshalb schon vor einigen Wochen im Finanzausschuss einen Erhöhungsvorschlag vorgelegt, der zwar kalkulatorisch für voraussichtliche Kostendeckung gesorgt hätte, zumindest in einigen Positionen aber aus Sicht der CSU-Fraktion inakzeptable Steigerungsraten bedeutet hätte.

So sollte zum Beispiel die Gebühr für ein Einzelgrab bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren von 735 Euro auf 919 Euro angehoben werden (ein Plus von 25 Prozent), die Gebühr für ein Urnengrab (Nutzungsdauer 10 Jahre) von 520 Euro auf 650 Euro (+ 41 Prozent) sowie die Gebühr für eine Urnennische (Nutzungsdauer 10 Jahre) von 800 auf 1244 Euro (+ 55 Prozent!) Während die Freien Wähler im Ausschuss ihr Einverständnis mit den „deftigen“ Erhöhungen erklärten und diese als „moderat“ und „gerecht“ bezeichneten, forderte die CSU, die nach zehneinhalb Jahren unausweichliche Erhöhung müsse in „sozialverträglicher Weise“ erfolgen. Deshalb beantragte die CSU mit Erfolg die Vertagung auf den Gemeinderat und legt dort einen eigenen Vorschlag vor.

Richtschnur für die darin beantragte „moderate Erhöhung“ war der Verbraucherpreis-Index seit 2007, den man aufgrund der Zahlen des statistischen Bundesamtes und der Prognose für 2017 auf einen Wert von – abgerundet - 15 Prozent taxieren kann. Deshalb beantragte die CSU, die Gebühren für (Urnen)-Gräber und Urnennischen grundsätzlich um 15 Prozent anzuheben, allerdings zwei Ausnahmen vorzusehen: einmal das Familiengrab, weil hier die Steigerung des absoluten Betrags bei 15% (von 1.590 Euro auf ca. 1.830 Euro, also um 240 Euro) zu hoch wäre. Deshalb wurde hier eine Steigerung „nur“ um 10 Prozent auf 1.750 Euro vorgeschlagen. Zweite Ausnahme war das Urnengrab, weil hier der bisherige Deckungsgrad extrem niedrig war, was auch vom Prüfungsverband besonders moniert worden und ein Hauptgrund für die jetzige Neukalkulation gewesen war.

Um dem "Delta" einigermaßen begegnen zu können, zugleich aber die von Verwaltung und FW vorgeschlagene unverhältnismäßig hohe Steigerung um 41 Prozent zu vermeiden, wurde hier eine Erhöhung um rund 25 Prozent beantragt, also von 520 auf 650 Euro. Damit wäre man aber immer noch wesentlich günstiger als beim vorgeschlagenen Sprung auf 735 Euro gelegen.

Hier die Übersicht zum CSU-Antrag für die künftigen Grabgebühren im Einzelnen:

Gebühren bisher in €Vorschlag Verwaltung und FWErhöhung in €Erhöhung in %Antrag der CSUErhöhung in €Erhöhung in %
Einzelgrab7359191842584511015
Familiengrab1590183124115175016010
Urnengrab5207352154165013025
An. Urnengrab17023050351952515
Urnennische80012444445592012015

Da der Antrag der CSU-Fraktion der weitergehende war, wurde über ihn als Erstes und auf Wunsch der CSU in Einzelabstimmung zu den jeweiligen Gebührenvorschlägen abgestimmt.

Bei allen fünf Positionen ergab sich ein Patt von 10:10 Stimmen: Die neun CSU-Gemeinderäte und GR R. Bauer (FDP) stimmten für die jeweiligen CSU-Anträge und einer moderaten Erhöhung zu. Bürgermeister Dr. M. Schanderl, die sieben FW-Gemeinderäte (Sprecherin B. Obst fehlte) und die zwei SPD-Gemeinderäte stimmten jeweils dagegen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 GO waren die Anträge bei Stimmengleichheit damit abgelehnt, da niemand aus der FW/SPD-„Koalition“ über seinen Schatten springen und dem plausiblen und allen Seiten gerecht werdenden Kompromissvorschlag der CSU zustimmen wollte. „Das geht scheinbar aus Prinzip nicht“, meinte ein enttäuschter CSU-Gemeinderat nach der Sitzung. Bedauert wurde auch, dass der CSU-Vorschlag, bei einem so wichtigen Thema vor der Gemeinderatssitzung fraktionsübergreifend ein Einvernehmen herzustellen, bei Bürgermeister Schanderl und den Freien Wählern auf taube Ohren gestoßen war, nach dem Motto „so etwas braucht es nicht“.

Als Zweites wurde über einen kurz vor der Sitzung „aus der Hosentasche“ gezogenen Schaufensterantrag der SPD abgestimmt, der freilich bei den übrigen Gemeinderäten für eine Mischung aus Kopfschütteln und Heiterkeit sorgte. Ohne konkrete Zahlen zu nennen, sollte mit einer „linearen Erhöhung“ in den nächsten „drei bis fünf Jahren“ der Erhöhungsvorschlag der Verwaltung letztlich doch „durchgewunken“ und damit ein 100-prozentiger Deckungsgrad erreicht werden. Der Hinweis der CSU-Fraktion, dass dies weder organisatorisch noch vor allem rechtlich möglich sei (z.B. darf der längstens mögliche Kalkulationszeitraum nicht mehr als vier Jahre betragen), wurde von SPD-Mann Uhrich (selbst Jurist) ignoriert; er hielt seinen „Pseudo“-Antrag aufrecht.

Dementsprechend deutlich fiel dieser dann auch beim Gremium glatt durch. Zuletzt wurden dann über den Antrag der Verwaltung und des Bürgermeisters abgestimmt: Doch auch hierfür fand sich keine Mehrheit, weil neben CSU, FDP und SPD selbst ein FW-Gemeinderat dagegen stimmte. Damit ergab sich die skurrile Situation, dass gar nichts beschlossen wurde, folglich auch nicht eine neue Satzung (Ablehnung mit 13:7 Stimmen). Wie´s nun weitergeht, will der Bürgermeister mit der Kommunalaufsicht klären. Klarer war dagegen die Situation bei den sogenannten „Benutzungsgebühren“. Hier bestand sowohl im Finanzausschuss als auch im Gemeinderat Einigkeit darüber, dass der Erhöhungsvorschlag der Verwaltung unverhältnismäßig sei und deshalb deutlich gemindert werden müsse. Für die – vorgeschriebene – Nutzung des Leichenhauses hätten die Angehörigen künftig statt 150 Euro satte 361 Euro berappen müssen, eine Steigerung um 140 Prozent.

Demgegenüber beantragte die CSU eine nach zehn Jahren zwar spürbare, aber doch moderate Erhöhung auf 200 Euro und sah sich dabei auf einer Linie mit FW und FDP. Noch krasser war der Verwaltungsvorschlag bei der Nutzung der Aussegnungshalle – nämlich künftig 766 Euro statt bisher 190 Euro – eine Steigerung von über 300 Prozent! Hier schlug die CSU künftig 250 Euro vor. Beide CSU-Anträge wurden mit jeweils klarer Mehrheit (17:3 bzw. 18:2) angenommen. Ebenfalls mit 18:2 Stimmen angenommen wurde ein weiterer CSU-Antrag, den Kalkulationszeitraum auf drei Jahre zu verkürzen. Bis dieser Zeitraum beginnen kann, wird freilich noch etliches Wasser die Amper hinunterfließen.