Ortsverband Uffenheim

Die CSU-Fraktion informiert

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 19.11.2020

Bericht aus dem Stadtrat vom 19.11.2020

 

Top 1: Geschäftsordnungsregularien

Top 2: Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtete, dass

  • Der „Weihnachtsmarkt light“ aufgrund der mageren Beteiligung der Vereine nicht stattfinden wird; trotzdem wird es eine Genehmigung von Imbisswägen geben, die Geschäfte haben an den Samstagen bis 16 Uhr geöffnet. Außerdem wird es eine Verlosaktion geben. Wer für über 10 Euro in einem Uffenheimer Geschäft einkauft erhält ein Los, mit dem man einen Uffi-Gutschein gewinnen kann
  • Der Volkstrauertag ohne öffentliche Beteiligung stattfand. Es wurde ein Kranz am Kriegerdenkmal niedergelegt
  • Die Weihnachtbeleuchtung dieses Jahr durch zusätzliche Tannengrüngirlanden verziert wurde, damit es auch tagsüber schöner aussieht
  • Das Rathaus nach wie vor nur mit Terminen begehbar ist; auch der Bauhof hat einen „Zweischichtbetrieb“
  • Sich das Verfahren für das Baugebiet „Schlössleinsbuck“ etwas verzögert und die Bebauung voraussichtlich Anfang 2022 beginnen kann

 

Top3: Herstellen einer Notunterkunft als Übergangslösung in der Ringstraße 1

Da es für die aktuelle Notunterkunft einen Käufer gibt, muss ein neues Gebäude gesucht werden. Zwar soll in Zukunft eine Unterkunft als Dauerlösung gesucht werden, allerdings müssen die Planungen hierfür erst beginnen. Dies, sowie die anschließende Genehmigungsphase und Bauphase wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb wurde vorgeschlagen, das Anwesen Ringstraße 1 soweit saniert werden, dass dort eine Übergangslösung möglich wäre. Die Kosten belaufen sich auf 43.000 Euro.

Der Bauauschuss machte sich vor Ort ein Bild und kam zu dem Entschluss, dass das Gebäude keine Alternative darstellt.

Die CSU-Fraktion plädierte dafür, anstatt 43.000 Euro in eine Übergangslösung zu stecken, lieber die Planungen am neuen Standort so schnell wie möglich voranzutreiben. Hier wäre das Geld wesentlich besser und sinnvoller investiert als in ein solch marodes Gebäude wie die Ringstraße, zumal die Nutzungsdauer nur ca. 2 Jahre dauern würde. Zustimmung kam von den anderen Fraktionen.

Somit wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.

 

Top 4: Vollzug des Baugesetzbuches - Billigung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“

Die Firma Kromachem möchte sich im Gewerbegebiet Nord ansiedeln. Sie plant Labor, sowie Schulungsräume und Produktion. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes nötig. Da die zu bebauende Fläche noch nicht im Flächennutzungsplan inbegriffen ist, ist eine Änderung dieses Planes nicht nötig. Es handelt sich um die letzte bebaubare Fläche, da an dieses Gebiet ein Vogelschutzgebiet anschließt und somit nicht erweitert werden kann. Im Bebauungsplan sind keine wertvollen Flächen vorhanden. In einem kleinen Teil, der nicht bebaut werden soll, befinden sich seltene Orchideen und evtl. bedrohtes Getier, weshalb Vermeidungsmaßnahmen nötig werden, die auf dem Gebiet selbst umgesetzt werden sollen.

Auch die Emission der Firma wird die angrenzende Besiedelung nicht stören. Einer Bebauung steht also nichts im Wege, weshalb der Stadtrat die vorgestellten Planungen einstimmig billigte.

 

Top 5: Kommunale Förderprogramme der Stadt Uffenheim

Die Richtlinien zur Förderung des Erwerbs und der Sanierung von Altbauten wurde folgendermaßen geändert:

Förderung von Bauschuttentsorgung:

Die Entsorgung wird mit 50% (max. 2000 Euro) bezuschusst (wenn Kosten nicht in den Anträgen von Sanierungsmaßnahmen an Altbauten oder Gebäudeabbrüchen mit Ersatzneubau enthalten sind)

Voraussetzung:

  • Förderobjekt ist Eigentum des Antragstellers
  • Es muss eine zusätzliche Wohnnutzung entstehen bzw. Leerstand wiederbelebt werden
  • Qualifizierte Bauberatung nötig

Förderung von Sanierungsgutachten:

  • 600 Euro Grundbetrag
  • 300 Euro Erhöhung für jedes Kind bis zum 18.Lebensjahr

Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Altbauten:

  • Der Zuschuss von 500 Euro pro Kind wird von 10 Jahre auf 5 Jahre verkürzt.
  • 2000 Euro Erhöhung, wenn die Sanierungskosten aus eigenen Mitteln die 50.000 Euro übersteigen (ohne Kosten für Grunderwerb)
  • Wegfall der Altersgrenze für Förderung

Doppelförderung:

Eine Förderung nach „Jung kauft Alt“ entfällt, wenn für die gleiche Maßnahme ein Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderung in einem Sanierungsgebiet der Stadt gewährt wird.

 

Änderung beim Baukindergeld:

  • Je Kind 2000 Euro, wenn das Grundstück von der Stadt erworben wurde
  • 1000 Euro bei Erstbezug von Wohneigentum, wenn das Grundstück von einem Bauträger von der Stadt erworben wurde
  • Der Zeitraum wird von 10 Jahre auf 5 Jahre nach der Geburt des Kindes verkürzt

Die CSU-Fraktion begrüßt, dass die Förderprogramme nun in eine kompakte und abgestimmte Form gebracht wurden, wies aber darauf hin, Förderprogramme immer zu überdenken, ob der bürokratische Aufwand den Nutzen nicht übersteigt. Des Weiteren müssen diese auch immer wieder überprüft und angepasst werden, da sich Rahmenbedingungen stetig ändern.

 

Top 6: Entwicklung der Baupreise auf den Ortsteilen

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Bauplätzen auf den Dörfern stark angestiegen, sodass nur noch wenige Plätze vorhanden sind. (Wallmersbach 5, Welbhausen 3).

Seit 2006 liegen die Kosten pro qm bei 35 Euro. Der Stadtentwicklungsausschuss hat eine Erhöhung auf 45 Euro/qm empfohlen. Dies soll ab dem 1.5.2021 in Kraft treten. So haben momentan Interessierte noch die Zeit, Finanzierungen mit der Bank o.ä. abklären und den Bauplatz noch für 35 Euro/qm zu erwerben.

Dies wurde im Stadtrat kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite stellt eine Erhöhung auf 45 Euro eine Preissteigerung von 30 Prozent dar, auf der anderen Seite bestimmt die Nachfrage den Preis und Boden ist ein hohes Gut, dass seinen Wert haben sollte. Mit Blick auf die Zukunft wird es zunehmend schwieriger, neues Land zu bekommen und die Finanzlage der Stadt ist nicht die Beste, d.h. auch die Stadt muss haushalten und darf Grundstücke nicht zum Schleuderpreis verkaufen. Da der Erwerb für Bauland immer teurer wird, ist eine Erhöhung durchaus gerechtfertigt.

Deshalb wurde der Antrag mit 13:6 Stimmen angenommen.

 

Des Weiteren wurde wieder darauf hingewiesen, dass bald alle Bauplätze auf den Dörfern vergeben sind und momentan kein Bauland mehr zur Verfügung steht. Es müsse dringend über eine Erschließung weiterer Bauplätze nachgedacht werden, um den einheimischen Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, weiterhin in Uffenheim wohnen zu können.  Gerade in Welbhausen verfügt die Stadt noch über eigenes Land. Dies müsse nun dringend überplant werden. 

 

Top 7: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Es wurden einige Arbeiten für die Kläranlagenanschlüsse vergeben, Außerdem wurde ein Teilstück der Straße zwischen Equarhofen und Kleinharbach saniert.

Im Landkreis sollen 4 familienbildende Stützpunkte eingerichtet werden. Die CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, sich möglichst schnell darum zu kümmern (Antragsfrist Ende Dezember), dass einer der Stützpunkte nach Uffenheim kommt. Es finden laut Bürgermeister angeblich bereits Gespräche mit einem Träger statt, sowie die Diskussion um einen geeigneten Standort. Wenn dies alles geklärt ist, gibt es neue Informationen. Eventuell ist ein Kostenteilung mit den VG-Gemeinden möglich, die den Stützpunkt mitverwenden können.

 

Für das kleine Baugebiet Uttenhofen läuft ein vereinfachtes Verfahren d.h. die Planungen laufen weiter.

Am 11.1 beginnen die Baumaßnahmen am Hallenbad.

Am Schluss der Sitzung sprach Fraktionsvorsitzende Ulrike Streng noch den momentanen nicht zufriedenstellenden Kommunikations- und Informationsfluss innerhalb des Stadtrates an, der auch von der Bürgerliste so wahrgenommen wird.  Das genaue Statement unsererseits findet ihr hier.