Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2022

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Nutzungsänderung Schreinerei zu Pizza-Lieferservice, Raiffeisenstraße
  • Energieversorgung: Einsparmaßnahmen und weiteres Vorgehen
  • Schlauchpool der Feuerwehr
  • Ferienbetreuung der AWO: Angebot und Kosten

 

Die relativ kurze Sitzung begann mit einem Bauantrag. Im Zuge von Renovierungsarbeiten nach einem größeren Wasserschaden war festgestellt worden, dass beim Bezug der Räume der Schreinerei durch den Pizza-Lieferservice vor Jahren keine Nutzungsänderung beantragt worden war. Dies sollte nun nachgeholt werden. Da es keine Gründe gab, die entgegengestanden hätten oder entgegenstehen, wurde die Nutzungsänderung im Gewerbegebiet in der Raiffeisenstraße einstimmig genehmigt.

Der umfangreichste Tagesordnungspunkt befasste sich mit Maßnahmen der Gemeinde zur Einsparung von Energie aufgrund der erwarteten Energieknappheit in diesem Winter.

Die Gemeinde hat bereits einen Krisenstab „Gasmangellage“ einberufen, der im August zur ersten Sitzung zusammengekommen ist. Im Krisenstab sind die Feuerwehren, der Rektor der Schule, der Bauhofleiter, die Hausmeister der gemeindlichen Gebäude, sowie Mitarbeiter der Verwaltung, die Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden vertreten.

Im Krisenstab wurde ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen: die erste Stufe umfasst Maßnahmen, die umgehend umgesetzt werden sollen, um Energie einzusparen. Außerdem sollen Maßnahmen einer zweiten Stufe erarbeitet werden, die in Extremsituationen angewandt werden könnten. Diesem zweistufigen Vorgehen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Gleichzeitig setzte der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagenen Maßnahmen der ersten Stufen in Kraft. Diese Maßnahmen sind:

  • die Alte Kirche wird aufgrund der schlechten Dämmwerte und damit verbundenen hohen Energieverbräuchen in diesem Winter nur frostfrei gehalten (um Bauschäden zu vermeiden), aber nicht auf Raumtemperatur aufgeheizt. Das vom Kulturforum geplante Konzert am 23.10. kann dort noch stattfinden. Alle anderen geplanten Veranstaltungen des Kulturforums können nach Absprache mit dem Kulturforum im besser gedämmten und effizienter beheizbaren Festsaal stattfinden.
  • die Warmwasserversorgung in der Turnhalle Sumpfler 1 wird außer Betrieb genommen. Die Warmwasseraufbereitung dort ist veraltet und ineffizient, so dass sich hier Einsparpotential ergibt. Eine Duschmöglichkeit für alle Nutzer der Sumpfler 1-Halle wird in der Halle Sumpfler 5 geschaffen. Ein Plan soll alle Nutzer unter einen Hut bringen.
  • Die Raumtemperatur der beiden Sporthallen am Sumpfler wird auf 17 °C gesenkt.
  • Das Friedhofsgebäude wird ebenfalls nur frostfrei gehalten.
  • Auf eine Weihnachtsbeleuchtung wird verzichtet.

Über weitere, teilweise auch vom Krisenstab vorgeschlagene Maßnahmen musste nicht mehr beschlossen werden, weil die Bundesregierung inzwischen entsprechende Vorgaben gemacht hat:

  • Absenkung der Raumtemperatur in Arbeitsstätten (z.B. Rathaus) auf 19 °C
  • Warmwasser an Handwaschbecken abschalten oder reduzieren (wie Außerbetriebnahme der Boiler in den Toiletten des Rathauses)
  • Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern, die nicht aus anderen Gründen (z.B. Verkehrssicherheit) erforderlich ist.

Über das weitere Vorgehen bezüglich der Maßnahmen der Stufe 2, die im Idealfall nicht eintreten, hat der Krisenstab bereits erste Vorschläge gemacht. Konkret geht es z.B. darum, Wärmehallen einzurichten für Personen, die ihre Wohnung aufgrund ausbleibender Energie nicht mehr beheizen können. Dazu würden sich die gemeindlichen Räume in Roßbrunn und Mädelhofen anbieten, da diese autark sind, weil sie mit Flüssiggas beheizt werden. Um die Vorräte für den Ernstfall zur Verfügung zu haben, soll auch dafür im Vorfeld durch eine Verringerung der Verbräuche Energie gespart werden.

Die Einbindung entsprechender Fachkompetenz durch den Krisenstab ist absolut sinnvoll. Allerdings sollten die endgültigen Entscheidungen, soweit möglich, über den Gemeinderat als demokratisch legitimiertes Gremium getroffen werden. Die übliche Ladungsfrist von 10 Tagen bzw. die in der Geschäftsordnung vorgesehene verkürzte Ladungsfrist von 5 Tagen ist nicht recht dazu geeignet, kurzfristige Entscheidungen zu treffen. Die Verwaltung wird auf Wunsch des Gemeinderats für die kommende Sitzung dazu eine Änderung der Geschäftsordnung vorbereiten, die ein schnelleres Zusammentreffen des Gemeinderats für erforderliche kurzfristige Entscheidungen in Bezug auf eine Energiemangellage ermöglicht. Hoffen wir, dass die Einsparbemühungen ausreichen und es nicht zu weiterführenden Maßnahmen kommen muss. Zwar kann die Gemeinde zum Energiesparen beitragen. Jedoch ist jeder und jede Einzelne aufgerufen, auch die privaten Verbräuche entsprechend zu reduzieren, um einen signifikanten Einspareffekt zu erreichen.

Für die Anschaffung der Schlauchpflegeanlage der Feuerwehr wurde eine staatliche Förderung unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass auch umliegende Gemeinden diese nutzen können. Interessiert waren die Gemeinden Hettstadt und Eisingen. Dafür wurde eine Zweckvereinbarung über die Bildung eines Schlauchpflegepools und die Pflege der Schläuche vorbereitet, die die Nutzungsbedingungen und die Kosten für die Schlauchpflege regelt. Diese Zweckvereinbarung wurde nun einstimmig beschlossen.

Die Konditionen für die Ferienbetreuung der Schulkinder durch die AWO mussten für das neue Schuljahr festgelegt werden. Das vom Gemeinderat beschlossene Angebot orientiert sich an der Nachfrage der Eltern. Im nächsten Schuljahr werden folgende Betreuungsmöglichkeiten angeboten:

Osterferien: 1. Woche (mit Durchführungsgarantie)

Pfingstferien: 1. Woche (mit Durchführungsgarantie)

Sommerferien: 1. und 2. Woche 1. Woche (mit Durchführungsgarantie)

Das Angebot erfolgt mit Mittagessen. Die Elternbeiträge wurden auf 50 € für eine 4-Tage-Woche und 60 € für eine 5-Tage-Woche festgelegt. Die Elternbeiträge liegen damit preislich etwas teurer als in Hettstadt und etwas günstiger als in Höchberg. Die Elternbeiträge decken dabei nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten, den Rest (ggf. entstehende Kosten für die Durchführungsgarantie bei zu wenigen Anmeldungen und bis zu 205 € pro Kind und Woche) trägt die Gemeinde.

Alle Beschlüsse hierzu ergingen einstimmig.

 Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin