Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2022

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Beitritt an einer Lokalen Aktionsgruppe für die nächste LEADER-Förderperiode
  • Förderantrag TSG
  • Förderantrag DJK
  • Prüfung einer neuen Bushaltestelle
  • Verkehrsführung Schulstraße
  • Änderung Sicherheitssatzung

Erstaunlich viele Zuschauer fanden sich zur Sitzung in die Sporthalle am Sumpfler 1 ein. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei den interessierten Zuhörern überwiegend um Anwohnerinnen und Anwohner der Schulstraße handelte, die sich für die Entscheidung über die zukünftige Verkehrsführung interessierten.

Allerdings mussten sich diese bis zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt noch gedulden, denn zunächst stand ein Vortrag zum LEADER-Förderprogramm auf der Agenda, der von Herrn Dröse, dem Leiter der Kreisentwicklung des Landkreises Würzburg, gehalten wurde. Verkürzt gesagt, können über das europäische Förderprogramm LEADER erhebliche Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums abgerufen werden. Allerdings setzt das Programm bestimmte Strukturen voraus. So müssen sich mehrere Kommunen zu einer „Lokalen Aktionsgruppe (LAG)“ zusammenschließen. Diese Lokale Aktionsgruppe muss mindestens Kommunen mit insgesamt 60.000 Einwohnern umfassen. Die Lokale Aktionsgruppe muss sich als e.V. gründen und ein Projektmanagement besitzen, also entweder Projektmanager einstellen oder sich diese Leistung über ein Büro einkaufen.

Im nördlichen Landkreis haben sich bereits 27 Kommunen zur „LAG Wein, Wald, Wasser“ zusammengeschlossen. Diese LAG besteht bereits seit 20 Jahren und hat in dieser Zeit bereits erhebliche Förderungen erhalten können (dabei wurden mehrere Fördersummen im sechsstelligen Bereich angeführt). Herr Dröse schlägt deshalb den übrigen Landkreisgemeinden vor, sich ebenfalls in einer solchen Aktionsgruppe zusammenzufinden, um zukünftig in ähnlicher Weise von Förderungen profitieren zu können.

Die LAG würde dann auch einiges an strategischer Arbeit zu leisten haben, denn zunächst müsste eine Lokale Entwicklungsstrategie entwickelt werden, die im Zusammenhang mit den Themen Resilienz, Klimaschutz und Demographie steht. Mit dieser Strategie müsste sich die LAG um die Förderung bewerben. Beantragte Maßnahmen müssten sich dann an dieser Entwicklungsstrategie beurteilen lassen. Die Mitgliedschaft für die Gemeinde Waldbüttelbrunn würde grob 3.000 € jährlich kosten.

Herr Dröse sagte eine Unterstützung des Landkreises bei den Formalitäten zu (bzw. sei dieser auch schon in die konzeptionelle Vorarbeit eingestiegen), da es auch im Interesse der Kreisentwicklung sei, wenn Gemeinden von der LEADER-Förderung profitieren könnten. Auch könnte das notwendige Projektmanagement am Landratsamt angesiedelt werden. Da die LEADER-Förderprogramme immer für einen längeren Zeitraum aufgelegt werden, kann ein Einstieg nicht jederzeit erfolgen. Aktuell bietet sich bis Mitte 2022 die Möglichkeit, dann erst wieder 2028.

Der Gemeinderat ließ sich vom Vortrag überzeugen und entschied schließlich einstimmig, dass sich die Gemeinde Waldbüttelbrunn an der Gründung einer LAG beteiligen wird.

Vor Beginn der Haushaltsberatungen (die nächste Woche stattfinden) werden üblicherweise die Förderanträge der Vereine beschlossen.

Die TSG hatte die Beschaffung von Sektionaltoren für das Verschließen des Unterstands (Baumaßnahme) sowie die Anschaffung von Toren und Netzen (sonstige Investition) beantragt. Der Gemeinderat gewährte für beide Maßnahmen einen Zuschuss gemäß der Vereinsförderung von jeweils 50 %. Dies entspricht einer Höchstfördersumme von 4.940,53 € für die Sektionaltore und von 1.701,45 € für die Tore. Der Beschluss erging einstimmig, wobei Gemeinderätin Helene Böhm als Vorsitzende der TSG wegen persönlicher Beteiligung nicht mit abstimmen durfte.

Von der DJK waren drei Anträge eingegangen. Zwei davon betrafen Baumaßnahmen. So soll die Zaunanlage am Hartplatz erneuert werden und ein Gittertor als Zufahrtsmöglichkeit geschaffen werden. Für diese Maßnahme wurden 50% der Kosten gewährt, was einem Zuschuss von 5.798,30 € entspricht. Die zweite Baumaßnahme betrifft eine Umzäunung am Seeweg durch einen Doppelstabmattenzaun, für die ein Zuschuss von 2.175,08 € gewährt wurde.

Während die beiden Baumaßnahmen einstimmig beschlossen wurden, gab es Diskussionsbedarf zum dritten Antrag. Dieser bezog sich auf die Bezuschussung eines Kleinbusses. Der Kauf des Kleinbusses war nötig geworden, weil andere Leihmöglichkeiten (Verleih des in die Jahre gekommenen Gemeindemobils sowie Verleih durch ein Autohaus) nicht mehr zur Verfügung standen. Der Bus soll für Fahrten der Jugendmannschaften zu Auswärtsspielen genutzt werden. Die DJK hatte dazu ein günstiges Angebot aufgetan und schließlich bei der Gemeinde angefragt, ob sie bei dieser günstigen Gelegenheit bereits vor Beschluss der Förderung durch den Gemeinderat kaufen dürfe, ohne dass dies förderschädlich sei. Die Verwaltung hatte dies zugesagt unter dem Hinweis, dass damit noch keine Förderzusage verbunden sei und die Entscheidung im Nachhinein der Gemeinderat treffe, die DJK also das Finanzierungsrisiko trage. Tatsächlich erschien es aber nicht praktikabel, die Förderentscheidung des Gemeinderats abzuwarten, da in der Zwischenzeit das ins Auge gefasste Fahrzeug vermutlich anderweitig verkauft worden wäre. Man war sich im Gremium uneins, ob eine solche Vorgehensweise erwünscht sei (auch wenn es ganz prinzipiell bei Förderanträgen üblich ist, einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu beantragen) und mancher tat sich prinzipiell mit der hälftigen Förderung eines Fahrzeuges schwer. So wurde eine Deckelung auf 5.000 € und eine Förderung nur alle sieben Jahre vorgeschlagen. Schließlich wurde jedoch auf für die Beschaffung des Kleinbusses mit 8 zu 5 Stimmen eine Förderung von 50 % (= 13.450 €) bewilligt.

Ganz prinzipiell lässt sich zu den Zuschussanträgen festhalten, dass die Höchstfördersumme anhand von Kostenvoranschlägen festgelegt und erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen ausgezahlt wird. Durch die hälftige Finanzierung durch die antragstellenden Vereine ist gewährleistet, dass diese an möglichst geringen Gesamtkosten interessiert sind.

Nach Anregungen aus der Bürgerschaft war geprüft worden, ob zwischen den Bushaltestellen

St.-Burkard-Straße und Karl-Lott-Straße eine weitere Bushaltestelle errichtet werden könne. Zur Beurteilung wurden die Fahrgastzählungen in den Bussen herangezogen, die tatsächlich für beide Haltestellen im Vergleich zu anderen Haltestellen recht hohe Nutzerzahlen hatten. Im stadtnahen Gebiet könnte zudem etwa alle 400-500 Meter eine Haltestelle errichtet werden. Da der Abstand zwischen beiden Haltestellen derzeit 800 Meter beträgt, wäre also auf halber Strecke eine weitere Bushaltestelle prinzipiell denkbar. Allerdings wäre dies ungefähr an der Kreuzung Jahnstraße/Sportplatzstraße/Karl-Lott-Straße. An dieser Stelle ist die Straße so eng, dass kaum eine Möglichkeit besteht, hier eine Bushaltestelle (mit Hochbord-Steinen zum barrierefreien Ein- und Ausstieg und Wartehäuschen) zu schaffen. Außerdem wurde abgewogen, dass die Investitionskosten von geschätzten 80.000 € die Attraktivität des ÖPNV nicht wesentlich beeinflussen würden, da dadurch keine zusätzlichen Fahrtmöglichkeiten geschaffen würden. Der Gemeinderat lehnte deshalb die Errichtung einer weiteren Bushaltestelle einstimmig ab. Im Rahmen des geplanten Verkehrskonzeptes soll das Thema Bushaltestellen erneut untersucht werden.

Die versuchsweise Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße ist auf ein sehr geteiltes Echo gestoßen. Dem Gemeinderat waren sowohl positive als auch negative Stellungnahmen hierzu bekannt geworden. Tatsächlich führt die Einbahnstraße zu mehr Verkehr in den umliegenden Gebieten. Anwohner, die in Richtung Ortsmitte fahren möchten, müssen Umwege in Kauf nehmen. Insoweit stellten diese sich die berechtigte Frage nach dem Anlass für die neue Regelung. Grund für die Erprobung der Einbahnstraßenregelung war eine Empfehlung des zuständigen Polizisten nach einem Ortstermin in der Schulstraße. Dieser Termin wiederum war durch Hinweise von Eltern über gefährliche Situationen auf dem Schulweg ihrer Kinder begründet. Durch Begegnungsverkehr, insbesondere bei der Einfahrt in die Schulstraße vom Lindenbaum aus, kommt es (auch wegen parkender oder haltender Autos am Straßenrand) dazu, dass eines der beiden Autos bzw. der Schulbus auf den Gehweg ausweichen muss. In diesem Moment sind die Schulkinder, besonders die Grundschüler, die das Verhalten im Verkehr erst noch erlernen und sich möglicherweise auf dem Gehweg sicher fühlen, potentiell gefährdet. Eine Einbahnstraßenregelung sollte deshalb dazu führen, den Begegnungsverkehr zu eliminieren, so dass ein Ausweichen auf den Gehweg nicht mehr nötig ist. Gleichzeitig können sich gerade die jüngeren Schüler besser orientieren, wenn der Verkehr nur in eine Richtung fließt.

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die unübersichtliche Verkehrssituation sich insbesondere daraus ergibt, dass viele Kinder mit dem Auto bis zur Schule gebracht werden. Auch verkehrsrechtliche Anordnungen, die ein Halten vor der Schule verbieten, würden regelmäßig missachtet.

Auf Anregungen der Anwohner hin waren bereits mehrere Alternativen zur Einbahnstraßenregelung geprüft worden. So könnte die Schulstraße auch als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Dann dürften jedoch nur noch eingezeichnete Parkplätze genutzt werden, was zu einer Reduktion der vorhandenen Parkplätze führen würde. Die Regelung „Anlieger frei“ würde keine Änderung für die Verkehrssituation bringen, da Eltern bei der Anfahrt zur Schule gerade ein Anliegen hätten. Eine Einbahnstraßenregelung nur bis zur Schule hätte vermehrte Wendemanöver vor der Schule zur Folge, so dass weitere Probleme und Gefahrensituationen entstehen könnten.

Der Gemeinderat bemühte sich in einer sachlichen Diskussion um weitere Lösungsvorschläge wie etwa die Einrichtung einer „Kiss-and-Go-Zone“ außerhalb der Schulstraße oder eine temporäre Einbahnstraßenregelung an Schultagen oder zu Stoßzeiten. Allerdings konnte keine Lösung gefunden werden, die dem Schutz der Schulkinder in ähnlicher Weise Rechnung getragen hätte wie die Einbahnstraßenregelung. Auch wenn bisher keine Unfälle zu verzeichnen gewesen sind, bewertete der Gemeinderat schließlich den Schutz der Schulkinder vor möglichen Unfällen für wichtiger als die Unannehmlichkeiten, die für Anwohnerinnen und Anwohner der Schulstraße und der umliegenden Straßen entstehen und stimmte mit 12 zu einer Stimme für die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung.

Es wurde angeregt, die Thematik im Rahmen des geplanten Verkehrskonzeptes auch in einem Bürgerbeteiligungsformat nochmals zu beleuchten.

In der Sicherheitssatzung der Gemeinde ist das Betreten von Brunnen verboten. Da im Rathaushof gerade ein Brunnen entsteht, der zum Betreten geeignet ist, wurde eine entsprechende Ergänzung der Regelung notwendig. Zukünftig ist es in Waldbüttelbrunn verboten, Brunnen zu betreten, „ausgenommen hiervon ist der Brunnen auf dem Rathausplatz“. Die Aufnahme der Ausnahme in die Satzung wurde einstimmig beschlossen.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wurde bekanntgegeben, dass das Rathaus wegen einer notwendigen Serverumstellung in der Woche vom 14.-18.04.2022 geschlossen bleiben wird. Die Serverumstellung beruht auf dem Beschluss des Gemeinderates, das EDV-System zu ertüchtigen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin