Kreisverband Erding

Hoher Besuch im Klinikum Landkreis Erding

Staatssekretärin Sabine Dittmar besucht Klinikum

Staatssekretärin Sabine Dittmar Foto: Bundesgesundheitsministerium (c) Janine Schmitz

eine Meldung aus dem Landratsamt:

Besuch von Staatssekretärin Sabine Dittmar im Klinikum Landkreis Erding


Um einen Eindruck von der Vielfalt der bayerischen Krankenhauslandschaft zu gewinnen, besuchte Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit das Klinikum Landkreis Erding und sprach mit Landrat Martin Bayerstorfer, Mitgliedern des Krankenhausausschusses im Kreistag von Erding und Vertretern der Belegschaft über das umfassende Angebot und die Bedeutung der beiden Häuser in Erding und Dorfen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erding. Insbesondere die Klinik Dorfen bedient mit ihrer neuen akutgeriatrischen Ausrichtung ein wesentliches Behandlungsangebot für die stetig wachsende Zahl betagter Patientinnen und Patienten.

Im Zuge der anstehenden Krankenhausreform äußerten die Teilnehmer ihre Bedenken zu den Konsequenzen, die die angekündigte Neugestaltung insbesondere für kleinere Häuser wie das Klinikum Landkreis Erding nach sich ziehen. Landrat Martin Bayerstorfer warnte vor einer weiteren, massiven Verschlechterung der stationären Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum: „Bereits jetzt ist unsere Integrierte Leitstelle für die Landkreise Erding, Freising und Ebersberg stellenweise massiv gefordert, freie Betten für die Patientinnen und Patienten zu finden. Bei einer Konzentration der Behandlungskapazitäten auf die Ballungszentren, so wie es die Reform vorsieht, könnte sich die Situation noch deutlich verschärfen.“ Im Zuge der Reform wird es zwangsläufig zu Bettenreduzierungen und Zusammenlegung einzelner Bereiche wie auch ganzer Häuser kommen, so dass es zu weiteren Engpässen kommen wird. Auch die Vergütung des Behandlungsangebotes in sämtlichen Bereichen sei bereits jetzt katastrophal und werde sich noch weiter verschlechtern. Krankenhausträgern wie dem Landkreis Erding seien aber hier die Hände gebunden, weil selbstverständlich alle Patienten, die sich an die zentrale Notaufnahme wenden, auch behandelt werden.

Krankenhausdirektor Dr. Dirk Last mahnte unter anderem die teilweise nahezu unerfüllbaren Kriterien an, die im Zuge der Reform eine Kostenerstattung des Behandlungsangebots ermöglichen, so etwa eine durchgehende Besetzung des Herzkatheterlabors an 7 Tagen pro Woche oder die Vorhaltung sämtlicher in Fachrichtungen, die bei Behandlung eines Schlaganfalls in Frage kommen könnten. Von Seiten der Chefärzte wurden vor allem die Mindestmengenvorgaben kritisiert, die im Zuge der Krankenhausreform des Bundes insbesondere auf dem Land zur Einstellung des Behandlungsangebots führen werden, da etwa bei speziellen Operationen die Fallzahlen schlicht nicht erreicht werden könnten.

Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen, aus denen sich die Erstattungsleistungen ergeben. Es liegt auch in der Verantwortung des Bundes, dafür zu sorgen, dass die tariflichen Lohnkostensteigerungen ausgeglichen werden. Diese Kosten werden mitnichten abgedeckt. Auch die Erstattungsleistungen für das gesamte Behandlungsspektrum einschließlich der Notfallmedizin kompensieren mitnichten die tatsächlich entstehenden Kosten für die qualitativ hochwertige Notfallversorgung der Bevölkerung. Aus Sicht von Landrat Martin Bayerstorfer und Mitgliedern des Krankenhausausschusses kann es nicht Aufgabe der Kommunen sein, das vom Gesetzgeber verursachte Defizit aufzufangen.

Dr. Andreas Lenz, MdB

Zu diesem Thema der Standpunkt unseres Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz:

Krankenhausreform:
Kliniken vor Ort erhalten!
Die Klinik im Landkreis Erding
ist für die Versorgung der
Patienten im Landkreis notwendig

Erding/Berlin. Im Juli wurde durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Eckpunktepapier für eine Krankenhausreform vorgestellt. Das Bundesgesundheitsministerium will nach der Sommerpause einen darauf aufbauenden Gesetzesentwurf vorlegen.

Es sollen zum einen die Vergütungssysteme geändert werden. Zum anderen sollen die Häuser in unterschiedliche Leistungsgruppen eingeteilt werden. Diese Gruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern – etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungsverfahren. Die Leistungsgruppen dienen dann wiederum als Grundlage für die Finanzierung durch die Krankenkassen.

„Grundsätzlich ist eine Krankenhausreform notwendig. Die Einteilung in ‚Leistungsgruppen‘ darf aber nicht dazu führen, dass es dann letztlich zu einem ‚Ausbluten‘ von Kliniken in den Landkreisen auf der Fläche kommt“, so Lenz. Auch müsse die verfassungsmäßig festgelegte Planungshoheit der Länder bei Krankenhäusern gewahrt bleiben, so Lenz weiter. Diese sei auch für die entsprechende Notfallversorgung wichtig, die unabdingbar sei, so der Abgeordnete. Deshalb habe Bayern auch gegen das Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium gestimmt, so der Wahlkreisabgeordnete weiter.

„Kliniken, wie in Erding sind mit ihrer Basisversorgung sowie den Fachabteilungen zur Versorgung des Landkreises unabdingbar. Die Spitzenqualität muss in den Kreisen erhalten bleiben und nicht nur in den großen städtischen Uni-Kliniken.“, so Lenz. Ebenso braucht es klare Standortbekenntnisse, damit auch die Pflegeausbildung vor Ort gesichert und attraktiv bleibt. Sämtliche Kliniken in der Region stehen landkreisübergreifend finanziell vor großen Herausforderungen. Insofern bedarf es mehr Mittel von den finanzierenden Stellen und es bedarf auch Reformen. „Ziel muss aber sein, die wohnortnahe, qualitativ hochwertige Versorgung vor Ort zu erhalten und zu stärken.“ so Lenz abschließend