Ortsverband Berg am Laim

Aufzug am Michaelibad

Einsatz für barrierefreie U-Bahnstationen

Die erneute Absage der Stadtverwaltung an den Bezirksausschuss Berg am Laim, einen Aufzug an der U-Bahnstation Michaelibad zu errichten, hat die CSU-Stadtratsfraktion nun zum Anlass genommen, genauer nachzufragen.

Vier U-Bahnhöfe in München verfügen demnach über keine Aufzugverbindung bis zum Bahnsteig, ein erheblicher Anteil aller rund 100 U-Bahnstationen hat zudem kein taktiles Leitsystem, das den aktuellen Normen gerecht wird.

„Den heutigen Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität und dem auch in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Ziel eines gleichberechtigten Zugangs von Menschen mit Behinderung zu Transportmitteln ist daher nicht vollständig Genüge getan“, stellen die Stadträte Fabian Ewald, Jens Luther, Alexandra Gaßmann und Sebastian Schall (alle CSU) fest. „Hierfür Konzepte zu erarbeiten muss trotz der sich verschärfenden städtischen Finanzlage als Folge der Corona-Pandemie Ziel der Landeshauptstadt München bleiben.“

Konkret wollen die CSU-Stadträte von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) wissen:

„An welchen der vier U-Bahnhöfe, die bislang über keine Aufzuganlage zwischen Bahnsteig und Oberfläche verfügen, ist eine Nachrüstung baulich machbar? An welchen konkreten Punkten scheitert dies gegebenenfalls und welchen finanziellen Aufwand würde eine Nachrüstung jeweils für die einzelnen Stationen bedeuten?

Wie viele und welche U-Bahnhöfe in München verfügen über keine den aktuellen Standards vollumfänglich genügenden taktilen Leitsysteme?

Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse zu Unfällen vor, die sich auf eine unzureichende barrierefreie Erschließung zurückführen lassen?

Welche Möglichkeiten sehen die MVG und die Stadtverwaltung, um an diesen U-Bahnhöfen zeitnah eine verbesserte barrierefreie Erschließung nach heutigen Standards zu realisieren?

Welche Voraussetzungen im Detail sehen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), das Bayerische Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) sowie die ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien (RZÖPNV) für die Bezuschussung von Maßnahmen an bestehenden U-Bahnhöfen vor, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen? Warum ist insbesondere Nr. 2.1.1. RZÖPNV, wonach auch Maßnahmen an bestehenden Bahnhöfen förderfähig sind, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen, hier gemäß Auffassung des Baureferats anscheinend nicht anwendbar?“