Ortsverband Berg am Laim

Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II

Hilfe für Betriebe und Selbständige im Corona-Lockdown

(Stand: 21. Dezember 2020)

Mit der sogenannten Corona-Novemberhilfe werden Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird. 

Beantragt werden kann sie seit dem 25. November 2020 unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Hier kann auch die Überbrückungshilfe II beantragt werden, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst und einen Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen gewährt.

Freiberufliche Künstler und Angehörige kulturschaffender Berufe sind besonders von den Einschränkungen betroffen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt sie mit einem Soloselbständigenprogramm, das seit 18. Dezember 2020 hier beantragt werden kann: www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Alle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Wirtschaftsminiteriums www.stmwi.bayern.de/wirtschaftshilfen/ und des Kunstministeriums www.stmwk.bayern.de