Ortsverband Maisach

CSU Antrag 11/2018

Grundsätzliche Festsetzung von PV–Anlagen in Bebauungspläne für weitere gewerbliche Entwicklungen

Die Dachlandschaft von Gewerbebauten bietet aufgrund Ihrer großen Flächen gute Voraussetzungen für den Aufbau von PV-Anlagen.  

Um für die Zukunft möglichen Investoren klare Rahmenbedingungen bei der Errichtung von Gebäuden an die Hand geben zu können, sehen wir eine Grundsatzentscheidung, dass zukünftig Gebäudeanlagen in den Gewerbegebieten, nur noch mit dem Aufbau von PV-Anlagen genehmigt werden. Dies sehen wir auch als eine zwingende Festlegung im Sinne einer nachhaltigen Nutzung und einer Stärkung der Energiewende.  

Die CSU-Gemeinderatsfraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss vorzubereiten, dass künftige gewerbliche Gebäudeanlagen mit Dachflächen über 800m² in neuen Bebauungsplänen durch eindeutige Festsetzungen nur noch mit PV- Anlage errichtet werden dürfen.