Ortsverband Maisach

CSU Antrag 06/2019

Einführung eines Jugendrats in der Gemeinde Maisach

Lange Zeit bestand der Eindruck, dass bei jungen Menschen die Veränderungen in ihrem Lebensumfeld und die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft keine hohe Priorität haben.

Zurzeit und das schon mit einer gewissen Beständigkeit, überrascht uns gerade die junge Generation damit, dass sie Position beziehen und mitgestalten will.

Diese erfreuliche Entwicklung sollten wir auch in der Gemeinde Maisach als Chance begreifen.

Deshalb sehe ich jetzt auch den richtigen Zeitpunkt, den jungen Menschen in unserer Gemeinde eine Möglichkeit zu geben, sich in unsere Entscheidungsprozesse mehr einbringen zu können.

Deshalb schlage ich die Einführung eines JUGENDRATES vor, den ich unter das Motto: „Aus Gegenwart mach Zukunft“ oder „Every Day for Future“ stellen möchte.

Der Jugendrat soll ein eigenständiges Gremium sein, in dem die gewählten Mitglieder für ihre Tagungen auch ein festgelegtes Sitzungsgeld bekommen. Tagungsort könnte das Gemeindezentrum, oder eine selbstgewählte Einrichtung sein.

Die Mitglieder sollen aus jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 24 Jahren bestehen und auch vom selben Altersspektrum demokratisch gewählt werden.

Aus jedem Jahrgang sollte nur eine Vertreterin oder Vertreter somit insgesamt 10 Personen gewählt werden.

Über die Sitzungen und Anwesenheit ist Protokoll zuführen.

Der Jugendrat soll zukünftig bei grundlegenden Entscheidungen eingebunden und  gehört werden und soll eigene Anregungen an die Verwaltung herantragen.

Damit der Jugendrat auch direkte Entscheidungen treffen und Umsetzungen auslösen kann, schlage ich vor, dass der Jugendrat ein Budget von jährlich 5.000 € bekommt, das eigenständig für Maßnahmen und Anschaffungen, die der gesamten Jugend, oder den Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Gemeinde Maisach zugutekommt, eingesetzt werden darf.

Dem  Haupt- und Finanzauschuss sind die Geschäftsgängen zur Kenntnis vorzulegen.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass ein Jugendrat ab dem Jahr 2020 eingeführt wird.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den gesamten Sachverhalt aufzubereiten und dem Gemeinderat  zur weiteren Beratung vorzulegen.
     
  3. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.