Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. September 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Gemeindewald: Trockenschäden und Holzpreise
  • Bebauungsplan Reihenhaussiedlung
  • Bebauungsplan August-Bebel-Straße Mitte
  • Baugenehmigung Spielhalle
  • Veröffentlichung politischer Inhalte im Gemeindeboten, Vergabe eines Schaukastens
  • Baustand und Kostenentwicklung Rathausneubau.

Betroffenheit herrschte beim Vortrag von Herrn Förster Fricker. Eigentlich sollte dieser, wie in jedem Jahr, den Jahresbetriebsplan für den Gemeindewald für das kommende Jahr vorstellen. Doch leider kam Herr Fricker diesmal mit schlechten Nachrichten:

Die Auswirkungen des Klimawandels sind im Waldbüttelbrunner Gemeindewald angekommen. In den letzten 15 Jahren gab es drei sogenannte „Jahrhundertsommer“ (2003, 2015, 2018). Die Temperaturen steigen, die Niederschläge sinken. Nach der großen Trockenheit im Jahr 2018 gab es 2019 erneut weniger Niederschläge als im langjährigen Mittel. Die Bäume konnten so den trockenen Sommer 2018 nicht kompensieren. Insbesondere die Buchen, aber auch Kiefern und Fichten, haben unter der Hitze gelitten. Das genaue Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Inwieweit sich die Schäden noch vergrößern, lässt sich erst im nächsten Frühjahr beurteilen. Dies hängt auch von der Niederschlagsentwicklung in den kommenden Monaten ab.

Momentan schätzt Herr Fricker die Trockenschäden auf 800 Festmeter, was etwa 400 bis 500 Bäumen entspricht. Trockenäste in den Baumkronen stellen eine Gefahr für Waldbesucher und Waldarbeiter da, da sie jederzeit herunterfallen können. Die Gemeinde muss zunächst jedenfalls ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die geschädigten Bäume entlang der Waldwege und am Waldrand beseitigen. Zwar soll der Einsatz schweren Geräts (Harvester) möglichst vermieden werden, allerdings wird dies nötig, wenn anderenfalls die Waldarbeiter beim Fällen der Bäume durch herabstürzende Äste gefährdet würden.

Was mit den trockenen Bäumen abseits der Waldwege geschehen soll, ist ebenfalls nicht einfach zu beurteilen. Zwar ist Totholz für einen Wald als Lebensraum für Käfer, Spechte und Pilze eine ökologische Bereicherung. Durch den langsamen Zerfall entsteht Humus und das in den Bäumen gebundene CO² wird langsam freigesetzt. Ein Fällen der Bäume und ein Verkauf des Holzes würde die Gemeinde mehr Geld kosten als es einbrächte, hätte aber den Vorteil, dass in den entstehenden Holzprodukten das CO² langfristiger gebunden wäre. Außerdem entstünden bei einer Entfernung der Bäume Nischen, in denen sich neue Bäume ansiedeln könnten. Bei dem Ausmaß der Schäden erscheint ein Mittelweg aus beiden Varianten sinnvoll zu sein.

Im Wald gibt es außerdem Vorkommen des Schwammspinners. Ob jedoch eine Bekämpfung nötig ist, muss noch abgewartet werden.

Herr Fricker schlug außerdem vor:

Für die Zukunft des Waldes soll durch eine Vielfalt an Bäumen das Risiko großflächiger Schäden minimiert werden. Eine Naturverjüngung muss nun stärker gefördert werden. Dazu müssen die Verbissschäden durch Wild durch eine konsequentere Jagd verringert werden. Alternativ oder ergänzend müssen entweder einzelne Pflanzen oder Areale durch Zäune geschützt werden. Wo Naturverjüngung nicht funktioniert, sollen heimische „Durstkünstler“ gepflanzt werden. Sollte auch dies scheitern, müssten klimatolerantere Baumarten aus anderen Regionen (etwa die Libanon-Zeder) gepflanzt werden. Keine langfristigen Erfahrungen gibt es allerdings, wie diese auf Schädlinge reagieren oder die Verbreitung von Schädlingen begünstigen.

Den Sachstandsbericht nahm der Gemeinderat relativ ratlos zur Kenntnis. Sobald Herr Fricker die Kosten für die notwendigen oder sinnvollen Maßnahmen abschätzen kann, wird er diese für den Haushalt 2020 anmelden.

Eine Anhebung der Holzpreise stand in Anbetracht der Menge an Holz, die derzeit auf den Markt ist (andere Gemeinden haben noch mehr Schäden) nicht zur Debatte. Der Holzpreis wurde deshalb einstimmig auf dem Vorjahresniveau belassen. Damit kostet der Ster Kronenholz auch in diesem Jahr 12 Euro und der Ster Selbstwerberholz 36 Euro.

Nach der Auslegung der Bebauungsplanänderung West-Südwest Teil 1, 15. Änderung (Bebauungsplan für die Reihenhaussiedlung am Ende der Frankfurter Straße) und der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mussten nun die Einwände abgewogen werden. Es ergaben sich durch die Anregungen noch ein paar redaktionelle, jedoch keine maßgeblichen Änderungen. Dem entsprechend zügig konnte über die erforderlichen Abwägungen beschlossen werden. Schließlich wurde der Feststellungs- und Satzungsbeschluss einstimmig getroffen. Der Bebauungsplan kann nun bekannt gemacht werden. Anschließend kann der Bauherr die Bauanträge einreichen.

Im Rahmen der Gestaltung des Ortskernes wird bereits seit längerem über eine Umgestaltung der August-Bebel-Straße nachgedacht. Begleitend dazu soll für diesen Bereich (grob zwischen Unterer Pleitenstraße und Gässchen) auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser Vorschlag der Verwaltung wurde gegen zwei Stimmen beschlossen.

Weitgehende Einigkeit herrschte im Gemeinderat darüber, dass bei der Erstellung des Bebauungsplans die Anwohner und Eigentümer beteiligt werden müssen (was auch gesetzlich vorgesehen ist). Jedoch sah nicht jeder die Notwendigkeit, dies explizit per Beschluss festzuhalten, wie dies von der Grünen-Fraktion beantragt worden war. Schließlich stimmte man ab und beschloss mehrheitlich eine Beteiligung aller Bürger bei der Entwicklung des Bebauungsplanes.

Erneut stand der Bauantrag für die Umnutzung von Ausstellungsräumen in eine Spielhalle in der Raiffeisenstraße auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hatte sein Einvernehmen zum Bauantrag mehrmals nicht erteilt, weil er aus grundsätzlichen Erwägungen keine Spielhalle im Ort haben wollte. Allerdings hat die Antragstellerin ein Recht darauf, diesen Gewerbebetrieb in einer abgespeckten Größe im Gewerbegebiet genehmigt zu bekommen, weshalb das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Umnutzung genehmigt hat. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt hat die Angelegenheit nochmals geprüft und kam zu dem Schluss, dass eine Klage gegen diese Entscheidung keinerlei Erfolgsaussichten hätte. Es wurde mehrheitlich beschlossen, keine Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung einzulegen.

Im Gemeindeboten dürfen nach den bisherigen Beschlüssen durch die Parteien und Gruppierungen nur Texte und Anzeigen ohne politische Inhalte veröffentlicht werden. Erlaubt sind z.B. Terminankündigungen.

Das fraktionslose Gemeinderatsmitglied Peter Schulz möchte derzeit im Hinblick auf die nächste Kommunalwahl eine „Offene Bürgerliste“ gründen. Noch existiert diese „Offene Bürgerliste“ aber nicht. Es gibt also weder eine Partei, einen Verein oder eine Gruppierung, die für sich einen Vorstand gewählt oder sich eine Satzung gegeben hätte. Auch liegt der Gemeindeverwaltung noch keine Anmeldung der Gruppierung zur Wahl vor. Es war deshalb zu entscheiden, wie mit einer Veröffentlichung im Gemeindeboten umzugehen sei, in der Herr Schulz unter seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Treffen der „Offenen Bürgerliste“ einlädt. Außerdem hatte Herr Schulz für die „Offene Bürgerliste“ einen Schaukasten beantragt.

Der Gemeinderat war einstimmig der Ansicht, dass die „Offene Bürgerliste“ erst nach einer Gründung den anderen Gruppierungen gleichzustellen ist. Dem entsprechend ist die Einladung zum Treffen als private und damit kostenpflichtige Anzeige zu werten. Ein Schaukasten kann auch erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die „Offene Bürgerliste“ wie ein Verein/ eine Gruppierung zu bewerten ist. Eine Vergabe an Privatpersonen erfolgt nicht. Allerdings stehen auch noch drei Vereine auf der Warteliste, um einen Schaukasten zu bekommen. Diese müssten vorher zum Zug kommen.

Die obligatorische Information zum Baustand und zur Kostenentwicklung des Rathauses wurde ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Es ergaben sich im Vergleich zur letzten Aufstellung kaum Änderungen in den Kosten. Die Termine zur Montage von Decken, Wänden, Malerarbeiten und Fußboden wurden angepasst. Der Fertigstellungstermin und der Umzug bleiben jedoch unverändert und sind für Oktober 2020 geplant.

 

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin