Bericht aus der Kabinettssitzung

Bayern unterstützt Schausteller

Bayern erweitert die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Volkfeste. Damit werden künftig auch Marktkaufleute und Schausteller, die vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro unterstützt.

Marktkaufleute und Schausteller, die neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, können künftig statt für bisher 5 Monate bis zu 10 Monate den fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Damit hilft der Freistaat einer bislang besonders von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Branche mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Insgesamt stehen hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtsform (bis zu 49 Mitarbeitern und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro). Fördervoraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Zeitraum Januar bis Oktober 2021. Die Anträge können unbürokratisch gestellt werden: Außer der Reisegewerbekarte ist kein gesonderter Nachweis über die Vorbereitung oder Absage eines Volksfestes erforderlich. Die Antragstellung dieses neuen Programmteils erfolgt online wie bei der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) und wird im April starten. Dabei wird die Antragsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert. Entstehende Kosten für den prüfenden Dritten werden im Rahmen der Förderung pauschal mit 500 Euro erstattet.