Kampf gegen Antisemitismus

Prävention und konsequente Strafverfolgung

Extremismus
Extremismus

Bekämpfung von Antisemitismus und Extremismus: Die Bayerische Staatsregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung für eine breitgefächerte Antisemitismus-Prävention sowie für die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Straftaten stark gemacht.

Die Bayerische Staatsregierung steht für gemeinsame Grundwerte, für Toleranz, Respekt und kulturelle Vielfalt. Für jegliche Form von Extremismus und antisemitische Gesinnungen und Strömungen ist in Bayern kein Platz.

Die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Einzelnen:

Die Staatsregierung unterstützt Prävention von Antisemitismus in allen Lebensbereichen.

  • Aktuell wurde mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) ein neues niederschwelliges Angebot zur Meldung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle gestartet. Damit haben Betroffene auch unter der Grenze der Straffälligkeit seit 1. April 2019 eine Anlaufstelle.

  • Demokratieerziehung und Wertebildung für Kinder und Jugendliche: Im Unterricht ist die Behandlung der Themen zur NS-Diktatur und ihre Folgen verpflichtend in den Lehrplänen verankert. Bei Projekttagen und in Wahlkursen werden die geschichtlichen Ereignisse vertieft und beispielsweise Gedenkstätten und Erinnerungsorte besucht.

  • Insgesamt investiert der Freistaat für Erinnerungsarbeit unter anderem für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten im Doppelhaushalt 2019/2020 14,3 Millionen Euro.

  • Für Lehrer, Eltern und Schüler stehen an den staatlichen Schulen 18 Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz als Ansprechpartner für Prävention und anlassbezogene Intervention gegen jegliche Form und Extremismus und von Rassismus zur Verfügung.

Bayerns Justiz geht konsequent gegen antisemitische Straftaten vor.

  • Statt wie bisher antisemitische Kommentare lediglich zu löschen, soll es für bayerische Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage einen einfachen und schnellen Weg geben, gegen Urheber beleidigender oder volksverhetzender Kommentare und Nachrichten Strafanzeige zu erstatten. Derzeit entsteht hierzu ein gemeinsames Pilot-Projekt der Staatsanwaltschaft München I mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet.

  • Bayern macht sich seit langem für eine Strafbarkeit der Volksverhetzung aus dem Ausland stark. Zudem fordert Bayern die Möglichkeit, Beleidigungen im Internet schärfer bestrafen zu können.

  • Seit August 2018 ist bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt.

  • Darüber hinaus hat die einheitliche Sachbehandlung von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund höchste Priorität. Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft sind auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt. Die Staatsanwaltschaft richtet sich dabei nach der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA). Damit hat Bayern als erstes deutsches Bundesland die international anerkannte Definition von Antisemitismus angenommen.

  • Eine verstärkte Möglichkeit der Nutzung des Zeugenschutzes soll den Schritt zur Anzeigenerstattung erleichtern. Opfern antisemitischer Straftaten soll es ermöglicht werden, bei der Anzeige anstatt des Wohnorts ihren Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere Anschrift anzugeben.