Ortsverband Eichenau

Pressemitteilung

Eichenau stellt sich gegen die Südwest-Umfahrung Olching

Erster Bürgermeister Peter Münster, die Fraktionssprecher im Eichenauer Gemeinderat Céline Lauer (CSU), Martin Eberl (SPD), Bernd Heilmeier (FW), Rike Schiele (Bündnis 90/Die Grünen), Gemeinderatsmitglied Ulrich Bode (FDP) sowie Altbürgermeister Hubert Jung fordern in einer gemeinsamen Erklärung das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf, den Bau der „St 2069, OU südwestlich Olching“ (nachfolgend „Südwest-Umfahrung Olching“) sowie bauvorbereitende Maßnahmen für dieses Projekt bis auf Weiteres zurückzustellen.

Zur Begründung wird ausgeführt:

  1. Die Umfahrung liegt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs. Damit ist u.a. das Errichten baulicher Anlagen und auch das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche kraft Gesetzes verboten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 WHG) und bedarf insoweit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung bzw. Zustimmung. Eine Ausnahmegenehmigung bzw. Zustimmung nach dem WHG liegt dem Träger des Straßenbauprojets nach Kenntnis bislang nicht vor. Es stößt daher auch auf massives Unverständnis, dass mit den Ende Oktober 2017 vorgenommenen Rodungsmaßnahmen bereits bauvorbereitende Fakten geschaffen wurden.

  2. Die tatsächliche Realisierbarkeit des Projekts kann derzeit nicht als gesichert angesehen werden, nachdem sich die Grundstücke von zehn betroffenen Privateigentümern noch nicht im Besitz des Freistaats Bayern oder der Stadt Olching befinden. Auch insoweit ist die Schaffung von bauvorbereitenden Fakten durch Rodungsmaßnahmen befremdlich.

  3. Vom Ergebnis der derzeit laufenden hydraulischen Berechnungen hängt ab, ob bzw. unter welchen Auflagen der Bau der Süd-Westumfahrung Olching künftig wasserrechtlich genehmigungsfähig sein wird. Dies grundsätzlich als gegeben unterstellt ist davon auszugehen, dass Auflagen (z.B. zum Ausgleich des Retentionsraumverlusts) zu einer Kostensteigerung führen werden, die das Nutzen-Kosten-Verhältnis noch ungünstiger erscheinen lassen, als dies ohnehin schon der Fall ist (siehe Ziffer 5).

  4. Der Bau der Südwest-Umfahrung Olching kollidiert zum jetzigen Zeitpunkt auch mit dem interkommunalen Bemühen der Starzelbach-Anliegerkommunen Alling, Eichenau und Olching, ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept zu entwickeln und anschließend entsprechende Maßnahmen zu realisieren. Die bereits vergebenen Arbeiten zu diesem staatlich geförderten Projekt verlieren an Sinnhaftigkeit, wenn nicht der gesamte Verlauf des Starzelbaches vom Quellgebiet bis zur Mündung in die Amper ergebnisoffen bewertet werden kann. Ungeachtet der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit sind bauliche bzw. bauvorbereitende Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet auch aus diesem Grund derzeit zu unterlassen.

  5. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Süd-West-Umfahrung Olching ergab 2009 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 9,4. Demnach wurde der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Umfahrung seinerzeit um den Faktor 9,4 höher als die geschätzten Baukosten angenommen. Im Bewertungsverfahren zum 7. Ausbauplan der Staatsstraßen in Bayern, der am 01.01.2011 in Kraft trat, lag das NKV dann noch bei 2,4 (bei damals zugrunde gelegten Gesamtkosten des Projekts von 3,887 Mio. €). Gleichwohl erfolgte eine Einstufung des Projekts in die 1. Dringlichkeit, was bei einem durchschnittlichen NKV-Wert von Umfahrungsprojekten in der 1. Dringlichkeit des Straßenausbauplans von 4,3 merkwürdig erscheint! Insbesondere der Hinweis des Ministeriums auf den „bereits fortgeschrittene Projektstand“ der Südwest-Umfahrung Olching zur Begründung der Einstufung ist kaum nachvollziehbar, zumal zu dem entsprechenden Zeitpunkt weder Ausschreibungen noch Baumaßnahmen getätigt waren.

  6. Das NKV dürfte aktuell deutlich unter 2,4 liegen. Grund dafür sind die seit Durchführung des letzten Bewertungsverfahrens vor circa sieben Jahren eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen. Des Weiteren sind die Projektkosten (wie unter Ziffer 3 beschrieben) von zu erwartenden, zusätzlichen wasserrechtlichen Auflagen abhängig, nachdem das Straßenbauprojetzt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt.

  7. Durch die geplante Trasse werden Interessen Eichenaus erheblich tangiert. Dabei geht es in erster Linie um die der Planfeststellung zugrunde gelegten gutachterlichen Prognose, dass sich Eichenau infolge der Umfahrung von Olching auf eine erhebliche Verkehrszunahme einstellen muss. Der verkehrsentlastenden Wirkung des Projektes im Bereich des Gemeindegebietes Olching stehen dennoch zusätzliche Belastungen der Wohnbevölkerung im Bereich der Gemeinde Eichenau gegenüber. In Abwägung dieser positiven und negativen Effekte ist die Durchführung der Maßnahme auch angesichts der Kosten und des Landschaftsverbrauchs nicht gerechtfertigt

  8. Durch die Maßnahme wird der zwischen den Gemeinden Emmering, Olching und Eichenau gelegene, bisher weitgehend ungestörte Erholungsraum durchschnitten und damit entwertet.

  9. Die verkehrspolitische Ablehnung der Südwest-Umfahrung von Olching beruht auf der fachlich anerkannten Grundlage, die Funktion des sogenannten Tangentenvierecks (bestehend aus der A 8 im Norden, der B 417 im Westen, der B 2 im Süden und der A 99 im Osten) zu verbessern und nicht durch verkehrsbeschleunigende Maßnahmen im Inneren zu beeinträchtigten. Nach wie vor gilt insbesondere, dass eine Diagonalverbindung durch das Tangentenviereck zu vermeiden ist. Die geplante Südwest-Umfahrung von Olching stellt eine solche Diagonaleplanung durch das Tangentenvierecks dar. Als Querverbindung zwischen der B 2 bei Puchheim Ort und der B 471 bei Esting ist zu befürchten, dass der Trasse die Funktion einer weiträumigen Umfahrung von Fürstenfeldbruck zukommen wird. Sie ist also keineswegs Ausfluss einer Eichenauer Kirchturmpolitik.