Haftungssausschluss für Veranstaltungen
1. Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Teilnehmern oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
2. Haftung für Minderjährige
Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Erziehungsberechtigten.
3. Gesundheitliche Risiken
Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Etwaige gesundheitliche Risiken trägt der Teilnehmer selbst. Es obliegt den Teilnehmern, ihre eigene Belastbarkeit richtig einzuschätzen.
4. Haftung für Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, die in den sozialen Medien abgebildet werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass diese unentgeltlich verwendet werden dürfen, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich vor Beginn der Veranstaltung.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Teilnehmer kann vom Veranstalter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn er durch seinen körperlichen Zustand sich selbst oder andere gefährdet.