Ortsverband Sinzing

Windenergieanlagen Sinzing

Rückenwind für die Windkraft in der Gemeinde

Windenergieanlagen
Visualisierung der beiden Windenergieanlagen

Nachdem der "Windpark Sinzing" erfolgreich beklagt wurde, stimmte der Gemeinderat im Dezember einstimmig dem Antrag der Firma OSTWIND zu und beschloss damit die Einleitung eines neuen Bauleitplanverfahrens zur Errichtung von nun zwei Windenergieanlagen (WEA).

Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hatte im Juli den Bebauungsplan „Windpark Sinzing“ aufgrund der Klage des VLAB für unwirksam erklärt. Nach Begründung des Gerichtes sah man Bewertungsdefizite hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange. Somit konnten die drei geplanten Windräder bei Viehhausen vorerst nicht gebaut werden. Die vorangegangene Klage des Marktes Nittendorf auf „Einschränkung der städtebaulichen Entwicklung“ für die Ortsteile Viergstetten und Haugenried wurde abgelehnt.

Zusammen mit der Firma OSTWIND wurden nach den Klagen die Problematiken im ersten Verfahren analysiert und überarbeitet, weswegen man zur Entscheidung kam, einen neuen Anlauf für Windenergie in Sinzing zu starten. Diesmal sind es nur noch zwei Windkraftanlagen, die jeweils 250 m hoch sein werden und damit 50 m höher als die bisher geplanten Anlagen.

 VESTA V126 (3 WEA)VESTA V162 (2 WEA)
voraussichtliche Gesamtleistung     18.001 MWh/WP*a     21.567 MWh/WP*a
Rotordurchmesser                           126 m                           162 m
Nabenhöhe                           137 m                           166 m
maximale Gesamthöhe                           200 m                           247 m

Im Vorfeld traf sich der Erste Bürgermeister der Gemeinde Sinzing, Patrick Grossmann, mit dem Ersten Bürgermeister der Marktgemeinde Nittendorf, um die Bedenken der Nachbargemeinde bezüglich eines neuen Bauleitplanverfahrens zu diskutieren. In einem konstruktiven Gespräch kam man zu dem Ergebnis, dass das Wegfallen des nördlichsten Windrades den Abstand zur Nachbargemeinde von ca. 1.200 m auf 1.700 m vergrößert und damit die Bedenken des Marktes Nittendorf entfallen. In einer Marktratssitzung wurde dieses neue Vorgehen bei nur einer Gegenstimme gebilligt.

Beim ersten Versuch die Windenergieanlagen zu bauen, waren die Bedenken seitens der Anwohner in der Gemeinde Sinzing gering. Dies heißt für uns jedoch nicht, dass damit bei dem neuen Verfahren ebenso geringer Widerstand aus der Gemeinde zu erwarten ist. Deswegen ist für uns als CSU-Gemeinderatsfraktion klar, dass wir auf alle Einwände und Bedenken, die gegen den Bau der Windenergieanlagen sprechen, eingehen und den Bürgerinnen und Bürgern somit ein transparentes sowie ergebnisoffenes Verfahren garantieren.

Die für Anfang des Jahres in Sinzing geplante Bürgerversammlung zum neuen Anlauf der Gemeinde Sinzing und der Firma OSTWIND musste leider auf Grund des anhaltenden Corona-Pandemiegeschehens ins Frühjahr (voraussichtlich April/Mai) verschoben werden, wenn sich die Ansteckungszahlen wieder reduzieren.

Beschlossene Sache sind die Windkraftanlagen deswegen aber noch nicht. In den kommenden Monaten werden zahlreiche Gutachten angefertigt und verschiedene Sachstellen sowie die Bürgerinnen und Bürger können sich zum geplanten Vorhaben im Rahmen der öffentlichen Auslegungen äußern.

Für die CSU Sinzing sind die erneuerbaren Energien und die Energiewende weiter ein sehr bedeutendes Anliegen. Deswegen stimmte auch die CSU-Gemeinderatsfraktion für das neue Bauleitplanverfahren, um den Ausbau der „grünen Stromversorgung“ zu stärken und damit eines der Ziele aus dem Wahlkampf umzusetzen.

Stromabsatzmenge der Gemeinde Sinzing17.500.000 kWh/a100,0%
Anteil regenerative Energien  8.500.000 kWh/a  48,5%
+ 2 WEA21.567.000 kWh/a123,0%
möglicher Anteil regenerativer Energien30.067.000 kWh/a171,5%

Abschließend eine Gegenüberstellung der derzeitig bekannten Argumente, die für und gegen den Bau von Windenergieanlagen sprechen:

Gründe für die Befürwortung und WEA:

  1. Ersatz für die abgeschalteten Kernkraftwerke (bis 2022) muss geschaffen werden.
  2. Die Zeitbombe „Atommüll“ wird vermieden.
  3. Unfallgefahrenpotential AKW wird beseitigt.
  4. Ersatz für die abgeschalteten Kohlekraftwerke (bis 2038) muss geschaffen werden.
  5. Umweltverschmutzung durch Feinstaub wird reduziert.
  6. Umweltverschmutzung durch CO2 wird reduziert.
  7. Unabhängig von der Sonneneinstrahlung und damit gute Ergänzung zu PV-Anlagen.
  8. Das Vorhaben Energiewende hin zu regenerativen Energiequellen ist gesellschaftlicher sowie politischer Konsens.
  9. Ziel im Leitbild der Gemeinde, welches unter Mitwirkung der Bürger erstellt wurde. Hier ist dokumentiert, dass Windkraftanlagen errichtet und das Engagement für die erneuerbaren Energien verstärkt werden soll.
  10. Mit Ausnahme der unzureichenden Untersuchungen beim Artenschutz sind keine rechtlichen Hürden zu überwinden. Es spricht somit derzeit kein sachlicher Grund gegen die Genehmigung.
  11. Die Anzahl der Windräder wurde von 17 (gemeindegebietsübergreifend) auf 3 und letztendlich auf 2 reduziert.

Gründe für die Ablehnung und gegen WEA:

  1. Einfluss auf das Landschaftsbild.
  2. Möglicher Einfluss auf Natur und Umwelt.
  3. Möglicher Einfluss auf das Klima.

 

(LS)