10-Punkte-Programm Digitalisierung

Beschluss des MU-Landesvorstandes vom 22. Juni 2018 in Bayreuth

Der MU-Landesvorstand fordert für die neue Legislaturperiode die Umsetzung einer Exzellenzinitiative „Bayern Digital 3.0“ für Digitalisierung, die aufsetzend auf Bayern Digital II ambitioniertere Schwerpunkte im Bereich der Digitalen Transformation Bayerns setzt.

Hierzu sollen insbesondere folgende zehn Ziele bis 2023 erreicht werden:

1. Wir wollen in Bayern die beste digitale Schulbildung für unsere Kinder

2. Wir wollen, dass Bayern führend bei der digitalen Hochschul- und dualen Bildung ist

3. Wir wollen für Bayern eine bürger- und wirtschaftsfreundliche digitale Verwaltung

4. Wir wollen, dass Bayern Innovationsführer in der Welt bleibt

5. Wir wollen, dass Bayern über die beste digitale Infrastruktur verfügt

6. Wir wollen, dass Bayern auch eine digitale Heimat bietet

7. Wir wollen, dass Bayern beim Datenschutz mit Augenmaß unterwegs ist

8. Wir wollen Cyber-Kriminalität in Bayern wirksam bekämpfen

9. Wir wollen, dass Bayern Gründungen digitaler Geschäftsmodelle anzieht

10. Wir wollen, dass Bayern durch smarte Städte ökonomisch und ökologisch führend in der Welt ist

Begründung: 

Das Investitionsprogramm „Bayern Digital I“ (2015 – 2018) der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 2,5 Mrd. EUR stellte einen ersten Startpunkt für die Digitale Transformation Bayerns dar, das darauf aufsetzende Investitionsprogramm „Bayern Digital II“ (2018 – 2022) in Höhe von 3,0 Mrd. EUR die logische Fortsetzung. Wenngleich Bayern bei der Digitalisierung in Deutschland vergleichsweise gut dasteht, drohen jedoch andere Regionen der Welt uns bei der künftigen digitalen Wertschöpfung abzuhängen.

Das Investitionsprogramm Bayern Digital II ist daher auf eine Exzellenzinitiative Bayern Digital 3.0 zu erweitern, dazu ist auch eine deutliche stufenweise Mittelaufstockung von derzeit rund 1% des Staatshaushaltes auf bis zu 2% bis zum Ende der neuen Legislaturperiode erforderlich (entspricht rund 600 Mio. EUR p.a.). Bayern Digital 3.0 soll dabei mehr als ein reines Investitionsprogramm sein, es soll auch den Boden für eine „Bayerische Digitalkultur“ bereiten. Inhaltlich sollen daher die Ziele von Bayern Digital II teilweise erweitert und angepasst, mindestens aber früher erreicht werden.

Im Einzelnen bedeutet das für das Zehn-Punkte-Exzellenz-Initiative:

Digitale Schulbildung

Höhere Investitionen in die digitale Schulinfrastruktur, insbesondere einen vollständigen Glasfaseranschluss für alle Schulen bis 2021 sowie WLAN, flexible Raumkonzepte und entsprechende Medienausstattung bis 2023. Investitionen in die digitale Medien- und Methodenkompetenz der bayerischen Lehrkräfte, u.a. durch ein „digitales Bootcamp“ und Nutzung von Cloud-Lehrangeboten (Blended Learning). Darauf aufsetzend ein verpflichtendes Schulfach „Digitale Bildung“ an allen weiterführenden Schulen, das Programmieren, digitale Methoden- und Medienkompetenz umfasst.

Digitale Hochschul- und duale Bildung

Weitere Steigerung der Investitionsmittel für die Hochschulinfrastruktur und die überbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Stärkere Positionierung des dualen Studiums als attraktive Alternative zum klassischen Studium. Förderung der dualen Ausbildung und Förderung der Anpassung der Ausbildungsordnungen auf das digitale Zeitalter unter Einbindung der betreffenden Kammern und Verbände.

Digitale Verwaltung

Reduktion des behördenbedingten Verwaltungsaufwandes von Unternehmen durch die Digitalisierung um mindestens zehn Prozent und die Digitalisierung aller dafür geeigneten Verwaltungsprozesse bis 2023. Schnellere Einführung digitaler Service-Konten für Unternehmen und Bürger (Bürgerkonto). Einheitlich strukturierte und nutzerfreundliche Internetauftritte der Kommunal- und Landes-Behörden für unternehmerische Anliegen.

Innovationsführerschaft

Kurzfristige Ausweitung des Fördergegenstandes des Digitalbonus auf Beratungs- und Qualifizierungs-angebote (mit entsprechender pragmatischer Zertifizierung und Budgetausweitung). Aus- und Aufbau eines bayerischen KI-Zentrums, z.B. unter Nutzung der Infrastruktur des Zentrums für Digitalisierung.Bayern. Mindestens ein verpflichtendes Innovationsprojekt im Kontext der Technologie der verteilten Datenbanken für jedes bayerische Ministerium bis 2023.

Beste Digitale Infrastruktur

Flächendeckende Breitbandversorgung mit 100 Mbit+ für die gesamte bayerische Bevölkerung bis 2023. Vollumfängliche Anbindung aller Gewerbegebiete Bayerns an die Gigabitnetze bis 2023. Flächendeckende 5G-Abdeckung Bayerns (inklusive relevanter land- und forstwirtschaftlicher Flächen) bis 2023.

Digitale Heimat

Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für Bayern als attraktiven Standort für neue Medien. Gezieltere Ansiedlung von digitalen Gründungen in Bayern durch Förderprogramme und attraktive Rahmenbedingungen. Vorleben von Innovationsfreundlichkeit, Fehlerkultur und Digitalkompetenz auf der politischen Ebene, „digitales Bootcamp“ für alle Abgeordneten.

Datenschutz mit Augenmaß

Angemessener Umgang mit Daten bayerischer Bürger und Unternehmen von internationalen (Daten-)Konzernen. Pragmatische Umsetzung bestehender und neue Regularien wie der DSGVO, ohne unseren bayerischen Unternehmen unzumutbare Bürokratie aufzuerlegen. Schaffung einheitlicher Zertifizierungsstandards zwischen Industrie und bayerischer Verwaltung.

Wirksame Bekämpfung von Cyber-Kriminalität

Aufstockung der Personalkapazitäten des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, v.a. zur Präventionsarbeit und eine Beschleunigung des Aufbaus der Personalkapazitäten von „Cyber-Polizisten“. Etablierung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik als erste Anlaufstelle vor Ort für Unternehmen, insbesondere auch als Brücke zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Weiteres Forcieren des Informationsaustauschs mit befreundeten Staaten.

Digitale Geschäftsmodelle

Einrichtung von Digitallaboren an allen Standorten der Digitalen Gründerzentren, z.B. durch dezentrale Standorte des Zentrums für Digitalisierung.Bayern. Bessere Transparenz über vorhandene Gründerfonds bei Gründungswilligen schaffen und Gründerfonds für hohe Kapitalbedarfe erweitern.

Freie Bereitstellung öffentlich erhobener nicht personenbezogene Daten im Rahmen des Open Data-Gesetzes für Unternehmen und Bürger (Steuerzahler) in Bayern.

Smarte Städte

Einrichtung zwei smarter Pilotstädte je Regierungsbezirk, darunter eine im ländlichen Raum, dabei u.a. stärkere Förderung neuer Mobilitäts-, Versorgungs- und Wohnkonzepte. Beschränkung regulatorischer Auflagen für Pilotversuche und Tests auf ein nötiges Mindestmaß. Hinwirken der bayerischen Politik im Bundesrat und bei Landesgesetzen auf einen mittelfristig modernen Rechtsrahmen für smarte Technologien, z.B. in Bezug auf autonomes Fahren.