Für einen EU-weiten praxistauglichen Datenschutz

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Wir wollen einen hohen und europaweit einheitlichen Datenschutzstandard, um die Persönlichkeitsrechte der Menschen zu wahren und Rechtssicherheit in ganz Europa zu gewährleisten. Wir wenden uns aber gegen unpraktikable Lösungen und nationale Sonderwege, die insbesondere deutsche Mittelständler stärker belasten als Unternehmen in anderen EU‐Ländern und ehrenamtliches Engagement unverhältnismäßig erschweren.

Wir setzen uns auf Bundes‐ und EU‐Ebene dafür ein, folgende Änderungen zum Schutz von Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Ehrenamtlern schnellstmöglich umzusetzen:

Die deutsche Besonderheit der Konkurrenten‐Abmahnungen, die mit angeblichen Datenschutzverstößen begründet werden, sind gesetzlich eindeutig für unzulässig zu erklären, da der Sanktionsmechanismus der EU‐Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) mit der starken Stellung der Datenschutzbehörden und hohen Bußgeldern ausreichend Schutz bietet.

Über die DSGVO hinausgehende zusätzliche Auflagen für Unternehmen in Deutschland müssen abgeschafft werden, so z. B. die im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten zusätzlichen Pflichten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Sanktionen für leichte erstmalige Verstöße ohne Vorsatz sollen grundsätzlich zunächst unentgeltlich verwarnt werden.

Wir werden uns bei der Bundesregierung und im Europaparlament für Nachbesserungen bei der DSGVO einsetzen, die insbesondere für Mittelständler und ehrenamtlich Tätige weitere Ausnahmen ermöglichen und entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen. So sollen u. a. bestimmte Anforderungen erst ab Schwellenwerten (z.B. ab 50 Mitarbeitern) verpflichtend vorgesehen werden, um gerade kleinere Unternehmen sowie Vereine von unangemessenen Belastungen zu befreien. Die Maximalhöhen für Sanktionen (20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes) sollen für mittelständische Unternehmen und Organisationen mit überwiegen ehrenamtlich Aktiven deutlich reduziert werden.

Auf EU‐Ebene soll ein Innovationsboard eingerichtet werden, um aus Sicht der Unternehmen substanzielle Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.