Obergrenze für geringfügige Beschäftigung auf 600 Euro anheben

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Die MU fordert die Anhebung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 600 Euro. 

Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung soll künftig zudem entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns angepasst werden.  

Begründung:

Die Obergrenze von 450 Euro ist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr angepasst worden. Sie entspricht deshalb nicht mehr den Verhältnissen am Arbeitsmarkt.

Die monatlichen Tarifverdienste sind seit 2013 um insgesamt 10,6 Prozent gestiegen.

Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung ist dagegen im gleichen Zeitraum völlig unverändert geblieben. Das führt dazu, dass das Stundenkontingent der 450-Euro-Verträge immer geringer wird. Es ist deshalb eindeutig, dass es hier Nachholbedarf gibt.   

In vielen Branchen können die Dienstleistungen ohne geringfügig Beschäftige gar nicht erbracht werden. In der Landwirtschaft, in der Gastronomie oder vielen anderen Branchen werden diese Jobs insbesondere auch zur Abdeckung saisonaler Spitzen benötigt.