Artikel vom 23.11.2019
Landesversammlung 2019
Belegausgabepflicht verhindern!
Die Landesversammlung hat beschlossen:
Die Delegierten der MU-Landesversammlung fordern die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag auf, das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu ändern mit dem Ziel, die Belegausgabepflicht abzuschaffen.
Begründung:
Der Bundestag hat am 22. Dezember 2016 ein Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassensysteme beschlossen. Aufgrund der damit verbundenen technischen Sicherheitseinrichtungen hinterlässt jeder Tastendruck Spuren, die sich nicht mehr löschen las-sen. Die Belegausgabepflicht führt somit bei allen nach dem neuen Kassengesetz aufgerüsteten Kassen zu keinem weiteren Sicherheits- und Erkenntnisgewinn. Dies bedeutet, dass nach Installation der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) eine Belegpflicht überflüssig ist. Berge von „Bonmüll“ (allein 5 Milliarden Kassenbons bei 61.000 Bäckerverkaufsstellen) sollten dringend vermieden werden. Zumal zudem die Möglichkeit besteht, dass Betriebe aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität unter den Voraussetzungen des § 148 Abgabenordnung einen Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht stellen können.